Seit dem Sommer gährt es ja ordentlich bei den Kaptitaleinkünften. Ich bin jetzt auf etwas - für mich - sehr unverständliches gestoßen.
Es geht um § 20 EStG Abs. 6 Satz 6 dort steht:
Ich muss sagen dass ich im Grunde überhaupt nicht verstehe was damit gemeint ist und je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger verstehe ich es.6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.
Es klingt also ob ich: bei einem ganzen oder teilweisen Verlust einer Kapitalanlage ganz generell nur 20.000€ Verlust ansetzen könnte (erste Nennung mit "...ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung..."). So ziemlich egal ob Totalverlust bei Aktien da AG insolvent, oder ob Grienchland Anleihen einen Haircut von 60% machen. Dann folgen aber 2 Sätze wo bei Übertragung auf einen Dritten und sonstigem Ausfall dann aber dezidiert auf Abs. 1 verwiesen wird.
In Abs. 1 stehen viele Dinge die dazu aber nicht so recht passen wollen. Ich möchte das kurz anhand des Beispiels von Nr. 1 erklären:
Nun ist es aber nicht möglich mit Gewinnanteilen (Dividenen) einen Totalverlust zu erleiden. Ich bekomme einfach die Dividende oder ich bekomme sie nicht. Bekomme ich die Dividende nicht, ist es so eine Art "entgangener Gewinn". Entgangene Gewinne kann ich generell nicht von der Steuer absetzen. Zunächst dachte ich das wäre ein Formulierungsfehler und sie meinen den Verlust aus dem Verkauf der zugehörigen Aktie, was aber nicht der Fall ist, ist in Abs. 2 erfasst.Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1. 1Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben.
Anstatt meine Verwirrung weiter zu erklären, habe ich im Kern 2 Fragen:
- 1. Was ist mit "Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlickeit einer Kapitalforderung" aus Satz 6 gemeint? Ist damit gemeint dass Aktien die einen Totalverlust erleiden oder eine Kapitalmaßnahme zur Restrukturierung machen, oder eine Anleihe nur zu 40% zurückgezahlt wird ich diese Verluste nur zu 20.000€ verrechnen kann?
- 2. Was möchte mir der Rest von Satz 6 sagen? Es ist z. B. schlicht nicht möglich dass eine Dividende "ausgebucht" wird. Entweder ich erhalte sie dann haben ich z. B. ein + von 7€ auf dem Depotauszug oder ich erhalte sie nicht, dann steht da nichts. Es gibt auch keinen separat gehandelten "Dividendenschein" der wertlos ausgebucht werden könnte. Das Anrecht auf Dividende hängt am Besitz der Aktie zu einem Stichtag, die aber gerade ja nicht damit gemeint ist
Hoffe jemand kann das hier etwas erhellen!
Grüße!