Nichtveranlagungsbescheinigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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eddi28
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Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von eddi28 »

Wenn eine NVA nach 3jähriger Nutzung als nicht zulässig erklärt wird, erfolgen drei berichtigte Steuerbescheide. Aufgrund der den Banken übermittelten Bescheinigungen sind alle Verlusttöpfe auf Null gesetzt worden. Müssten nun die Verlusttöpfe rückwirkend wieder gefüllt werden, da ja im Prinzip nur missbräuchliche Bescheinigungen vorlagen und gemäß der neuen Steuerbescheide ja jetzt eine volle Versteuerung ohne Berücksichtigung der Verluste stattfindet. Wendet man sich nun dieserhalb an die Banken, um korrekte Bescheinigungen zu bekommen, oder was kann man tun?
reckoner
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wenn eine NVA nach 3jähriger Nutzung als nicht zulässig erklärt wird, erfolgen drei berichtigte Steuerbescheide.
Davor muss es aber auch Steuererklärungen gegeben haben. Warum wurden dort die Verluste nicht angegeben?
Müssten nun die Verlusttöpfe rückwirkend wieder gefüllt werden, da ja im Prinzip nur missbräuchliche Bescheinigungen vorlagen
Von den Banken? - sicher nicht.
oder was kann man tun?
Wie gesagt die Verluste erklären. Als Nachweis können Abrechnungen dienen.

Stefan
eddi28
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von eddi28 »

Ende 2017 wurden die Verluste im Aktientopf festgeschrieben.
2018 erfolgte Einreichung Nichtveranlagungsbesheinigung, Verluste im Aktientopf werden dann auf 0 gesetzt. 2021 wird die Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend für die Jahre 2018-2020 für ungültig erklärt. Sämtliche Kapitaleinkünfte werden ohne Berücksichtigung des eigentlichen Verlusttopfes - der stand ja wegen der NV Bescheinigung auf 0 versteuert.
Da die NV Bescheinigung aber nicht berechtigt war, müssten doch die Verlusttöpfe wieder angesetzt werden, ist zumindest meine Meinung. Dadurch würde sich ja die nachträglich erlassenen Steuerbescheide wieder vermindern.
reckoner
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
2018 erfolgte Einreichung Nichtveranlagungsbesheinigung, Verluste im Aktientopf werden dann auf 0 gesetzt.
Ja und, das ist doch nur bankintern. Gegenüber dem Finanzamt kann man das alles wieder richtig stellen (aber zugegeben, ist schon etwas aufwendig, man muss erstens die Verluste nachweisen, und zweitens, dass sie nicht verrechnet sondern nur gelöscht wurden).
Da die NV Bescheinigung aber nicht berechtigt war, müssten doch die Verlusttöpfe wieder angesetzt werden, ist zumindest meine Meinung.
Ja, sehe ich auch so. Allerdings muss das nicht die Bank korrigieren, sondern der Steuerpflichtige.
Dadurch würde sich ja die nachträglich erlassenen Steuerbescheide wieder vermindern.
Nochmal die Frage, wie kommt es zu den Steuerbescheiden? Woher kennt das Finanzamt überhaupt die Kapitalerträge?

Stefan
eddi28
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von eddi28 »

Durch Kontrollmitteilungen der Banken
reckoner
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

aber daraus folgt imho nicht gleich ein Bescheid, sondern erst einmal Nachfragen und ggf. eine Aufforderung zu einer Steuererklärung vom Finanzamt.
Oder wurde eine Einkommensteuererklärung abgegeben, jedoch ohne die Kapitalerträge? Das geht natürlich nicht (genauer: darf nicht).

Aber wie auch immer, man kann gegenüber dem Finanzamt alles wieder aufrollen.

Und nochmal zu den Banken: Ja, die müssen abrechnen, auch die Steuer. Aber eben nur einmal. Das sieht man beispielsweise auch in manchen Stornofällen. Rückwirkend über den Jahreswechsel ist da immer schwierig oder unmöglich.

Stefan
eddi28
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von eddi28 »

Nachfragen Finanzamt. Neue Steuererklärungen der letzten drei Jahre. Aber eben ohne Berücksichtigung der vorherigen Verlusttöpfe.
reckoner
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

OK, ich verstehe.
Ich würde Dokumente einreichen die belegen, dass der Verlustvortrag zu Ende 2017 gegeben war und aufgrund der NV dann in 2018 gestrichen wurde.
Imho müssten die Banken das sogar bescheinigen (quasi eine art Verlustbescheinigung 2017).

Stefan
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