EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Grenze
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Registriert: 13. Aug 2021, 01:12

EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von Grenze »

Hallöchen,

ich beziehe EU-Rente und bekomme dieses Jahr 70 % meiner Kapitalanlage ausgezahlt.
Die Summe liegt bei 7100 Euro.
Diese muss ja versteuert werden. (Steuerklasse I)

Ich kenne leider die Steuersätze und Freibeträge nicht
und würde aber gern wissen, was da so in etwa auf mich zukommt nächstes Jahr,
damit ich die Steuer schon mal beiseite legen kann.

Ist diese Frage überhaupt pauschal zu beantworten?

Herzliche Grüsse von Grenze
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von muemmel »

Und bei der Auszahlung werden die 25 % Kapitalertragssteuer nicht gleich einbehalten? Im Übrigen hat man bei Kapitalerträgen ein Wahlrecht zwischen den 25 % und dem individuellen Steuersatz. Was für Sie günstiger wäre, kann man ohne Kenntnis des steuerpflichtigen Gesamteinkommens nicht sagen. Bei EU-Renten richtet sich der steuerpflichtige Anteil übrigens nach dem Jahr der Bewilligung (z. B. 2010: 60 %).
Grenze
Beiträge: 3
Registriert: 13. Aug 2021, 01:12

Re: EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von Grenze »

Hallo muemmel,

Ich bin seit 2011 berentet und habe um die 7.500 Euro Rente im Jahr.
In dem Schreiben der Fondgesellschaft heisst es:

Wir bitten um Beachtung, das die Ausschüttung TEILWEISE zu versteuern ist.
Über das genaue Steuerliche Ergebnis informieren wir sie gesondert.


Ich verstehe diese Aussage irgendwie nicht.
Die Teilweise-Versteuerung ist jetzt die Versteuerung die ich in der Steuererklärung bekomme?
Ich muss also dort die gesamte Summe angeben, und die wird TEILWEISE? versteuert?
Ich habe also einen Steuerfreibetrag? Oder wofür steht das TEILWEISE?

Von welchem Steuerlichen Ergebnis ist in dem Schreiben die Rede?

Es tut mir leid für soviel Fragerei, aber ich musste mich noch nie mit soetwas befassen,
aber ich würde es gern verstehen.

Liebe Grüsse von Grenze
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von muemmel »

Ich habe also einen Steuerfreibetrag? Haben Sie - auch "Sparerpauschale" genannt (801 Euro). Und was das Schreiben ansonsten bedeutet, erfragen Sie beim Absender - sollte die Fondsgellschaft im Inland sitzen, würde ich aber mal mit Abzug der schon erwähnten 25 % rechnen.
Ich bin seit 2011 berentet und habe um die 7.500 Euro Rente im Jahr. Macht einen steuerpflichtigen Anteil von 62 %. Da die 7500 vermutlich die Nettorente ist (also nach Abzug von KV und PV), rechne ich das mal auf ca. 8.300 Euro Bruttorente hoch. Davon 62 % ergeben 5.146 Euro, und davon kann man dann noch KV und PV abziehen - es bleiben ca. 4.300 Euro. Da ist selbst bei 7.100 Euro, die plötzlich dazukommen, nicht viel übrig, was noch zu versteuern ist. Wir hätten jetzt 2 Varianten:
1. KE-Steuer ist schon abgezogen. Dann gehen also 1.625 Euro KE-Steuer von den 7.100 Euro ab - die kann man per Steuererklärung, in welcher man die "Günstigerprüfung" beantragt, weitgehend zurückerhalten.
2. KE-Steuer ist nicht abgezogen: Dann ist eine Steuererklärung einzureichen, in der ebenfalls die "Günstigerprüfung" beantragt wird. Im Ergebnis wird es eine kleine Nachzahlung geben - geschätzt ca. 100 bis 150 Euro.
Bei beiden Varianten sollte auch die Anlage "Vorsorgeaufwand" eingereicht werden, mit der man die KV- und PV-Beiträge absetzt, und ggf. andere Versicherungen (z. B. die Haftpflichtversicherung).
Grenze
Beiträge: 3
Registriert: 13. Aug 2021, 01:12

Re: EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von Grenze »

Wow ich danke für die ausführliche Erklärung.
Dann bin ich jetzt auf jeden Fall mal im Bilde.

Herzlichen Dank dafür :) :) :)
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: EU-Rente und Besteuerung der Einkünfte

Beitrag von muemmel »

In Variante 2 muss die Steuererklärung übrigens bis zum 31.07.2022 vorliegen. Bei Variante 1 ist die Erklärung freiwillig - Sie haben also 4 Jahre lang Zeit, sie einzureichen (wobei das Warten da wenig Sinn macht, weil es ja ordentlich was zurückgibt).
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