Restricted Stock Units in der Steuererklärung angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bananna
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Registriert: 22. Jun 2021, 20:12

Restricted Stock Units in der Steuererklärung angeben

Beitrag von Bananna »

Hallo,

ich arbeite bei einem Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Mit der Einstellung habe ich RSUs (Restricted Stock Units) zugeteilt bekommen, die 2020 nach 2 Jahren gevested sind, also mir übertragen wurden. Um alle Aktien zu erhalten, habe ich dem Broker (Morgan Stanley) Steuern in Höhe von 49% überwiesen. Nun sitze ich an meiner Steuererklärung und möchte nichts falsch machen. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung gibt es einen Vermerk unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre), 11 (einbehaltene Lohnsteuer) und 12 (einbehaltener Soli), die ich in die Anlage N übertragen habe. Nun frage ich mich, ob dies ausreichend ist oder ob ich meinerseits noch andere Angaben machen muss? Ich habe keine der Aktien verkauft, Steuern auf Kapitalerträge entfallen damit, oder? Außerdem frage ich mich, warum ich zum Zeitpunkt des Vestings 49% Steuern zahlen musste (W-8BEN-Formular zur Vermeidung der Quellsteuer liegt vor) und die Aktien nun nochmals versteuert werden?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen, das wäre echt super, damit ich meine Erklärung guten Gewissens abgeben kann.

VIelen Dank schon mal im Voraus!
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