Besteuerung eines ETFs

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mischka
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jun 2021, 08:07

Besteuerung eines ETFs

Beitrag von mischka »

Moin zusammen, ich spare seit neusten mit ETFs. Auch für mein ungeborenes Kind habe ich einen Sparplan angelegt (aber unter meinem Namen). Da stellt sich die Frage, wie das ganze versteuert wird.

Eigentlich stellen sich da viele Fragen:

Wann ist das Geld zu versteuern? Angenommen ich habe am 01.01.2020 Aktien im Wert von 5000€. An 31.12.2020 sind diese 7000€ wert. Als verheirateter Man habe ich 1602€ frei, muss ich dann die übersteigenden 398€ versteuern, oder muss ich das erst, wenn ich die Gewinne realisiere, d. H. Den Fonds verkaufe?
Falls ersteres zutrifft, an welchem Stichtag werden die Aktienkurse betrachtet um die Steuerlast zu berechnen?
Falls ich erst steuern zahlen muss, wenn ich die Aktien oder den Fonds verkaufe, folgt natürlich die Frage, ob der Gewinn dann auch auf die Jahre verteilt wird, oder nicht.
Wenn ich z. B. 2021 1000€ Wertzuwachs habe, und 2022 habe ich 2000€ Wertzuwachs, dann sind das insgesamt 3000€. Wird das dann auf 2 Jahre aufgeteilt, und im Schnitt habe ich ja nur 1500€ Gewinn erzielt, oder muss ich dann 1398€ versteuern. Falls Letzteres der Fall ist, lohnt es sich dann nicht, alle Aktien am 31.12. Jeden Jahres zu verkaufen und am 01.01. Wieder zu kaufen um den Freibetrag jeden Jahres mitzunehmen?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung eines ETFs

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Versteuerung erfolgt grundsätzlich erst bei Realisierung des Gewinns (oder Verlust). Und es wird auch nichts auf andere Jahre aufgeteilt.
Ausnahmen sind Ausschüttungen (Fondsausschüttungen, Dividenden, Zinsen), die werden bei Zufluss versteuert; das gilt auch für thesaurierende Fonds (nennt sich Vorabpauschale).

Deine Überlegung den Sparer-Pauschbetrag immer auszunutzen ist genau richtig.
Ich sage immer, dass es zwei verschiedene Personen gibt. Die einen liegen in der Regel unter dem Pauschbetrag, die anderen darüber (für die nächsten Jahre prognostiziert - auf ewig kann man ja das kaum wissen). Und wenn es dann in einem Jahr mal anders kommt sollte man reagieren.

Die Kapitalerträge erhöhen ist meist einfach, man verkauft etwas mit Gewinn. Aber Achtung, bei thesaurierenden Fonds kommt die Vorabpauschale erst zum Ende des Jahres, vorher ist die Höhe schwer einzuschätzen (und nachher ist es zu spät). Aktuell kann man die Vorabpauschale aber aufgrund der negativen Zinsen doch vernachlässigen (für 2020 sind es beispielsweise nur 0,049% des Kapitals).
Braucht man hingegen Verluste (weil man außer der Reihe doch mal über die 801/1602 gekommen ist) dann ist es schwieriger. Entweder man hat noch Verluste im Depot, dann könnte man verkaufen (und auch wieder zurückkaufen - aber die Spesen beachten, manchmal lohnt es sich dann doch nicht). Oder man muss auf Anleihen/Aktienanleihen ausweichen (dort zahlt man beim Kauf Stückzinsen, und das sind steuerlich gesehen Verluste). Am Besten ist es aber die Gewinne ordentlich zu planen, also nicht zu viel in einem Jahr zu verkaufen (soweit das geht natürlich).

Und noch was (weil du auch von Aktien gesprochen hast, vielleicht willst du ja wirklich mal in Einzelwerte investieren): Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht aber mit Fondsgewinnen, Zinsen, Dividenden u.s.w.

Stefan
Raimond
Beiträge: 5
Registriert: 19. Dez 2021, 01:27

Re: Besteuerung eines ETFs

Beitrag von Raimond »

Hallo Stefan,

danke für deine ausführliche Antwort.

Eine kurze Frage noch:

Wenn ich jetzt einen ETF bespare heißt das doch für mich, dass ich einfach die Jahressteuerbescheinigung, die ich von meinem Broker zur Verfügung gestellt bekomme, bei der Steuererklärung einfach beilegen und den Betrag aus der Bescheinigung in der Erklärung übernehmen muss. Liege ich hier richtig?

Ich gehe auch davona aus, dass z.B. bei einem thesaurierenden ETF die Vorabpauschale durch den Broker bereits abgeführt wurde, so dass keine Steuerzahlung für Kapitaleinkünfte mehr eintreffen können, wenn ich die ETF-Anteile in dem jeweiligen Jahr nicht verkaufe und weiterhin halte und der Freibetrag - bei mir 801 EUR - nicht überschritten wird.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung eines ETFs

Beitrag von reckoner »

Hallo Raimond,

du schreibst "Broker", das ist für eine inländische Bank eine eher unübliche Bezeichnung (kommt bei den Neobanken aber zunehmend in Mode, etwa "Smartbroker").
Daher erstmal die Frage: In- oder ausländisches Depot?

Stefan
Raimond
Beiträge: 5
Registriert: 19. Dez 2021, 01:27

Re: Besteuerung eines ETFs

Beitrag von Raimond »

Hallo Stefan,

ja, das stimmt natürlich!

Es geht also um die Depotbank comdirect, die auch eine Jahresbescheinigung erstellt.

Wie würdest du das dann sehen in meinem Fall? Danke dir! :)
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