Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Sehr geehrte Damen & Herren,
danke für die Aufnahme ins Forum!
Ich habe meine Einkommenssteuererklärung (Privatperson, Einzelveranlagung, Arbeitnehmer) bereits abgegeben.
Nun fordert das Finanzamt eine Steuerbescheinigung meiner Bank. Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich die Steuerbescheinigung einfach formlos nachreichen?
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar!
MFG
danke für die Aufnahme ins Forum!
Ich habe meine Einkommenssteuererklärung (Privatperson, Einzelveranlagung, Arbeitnehmer) bereits abgegeben.
Nun fordert das Finanzamt eine Steuerbescheinigung meiner Bank. Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich die Steuerbescheinigung einfach formlos nachreichen?
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar!
MFG
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo,
Hat die Bank vielleicht eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt?
Oder ist es eine Bank im Ausland? (das war aber etwas unplausibel, eine Steuerbescheinigung gäbe es dann nämlich nicht)
Wie ist denn die Begründung des Verlangens?
Stefan
Grundsätzlich muss man das auch nicht, mit Zahlung der Abgeltungsteuer ist alles erledigt. Aber es gibt natürlich Ausnahmen.Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Hat die Bank vielleicht eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt?
Oder ist es eine Bank im Ausland? (das war aber etwas unplausibel, eine Steuerbescheinigung gäbe es dann nämlich nicht)
Wie ist denn die Begründung des Verlangens?
Das kann man so pauschal noch nicht sagen.Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?
Stefan
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo Stefan,
danke für die Antwort!
Es ist eine Bank in Deutschland.
Eine Ersatzbemessungsgrundlage ist meines Wissens nach nicht angewendet worden.
Die Begründung ist:
"Bei der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen haben sich in Ihrem Fall noch klärungsbedürftige Sachverhalte ergeben. Bitte reichen Sie aus diesem Grund folgende Belege ein bzw. machen Sie Angaben zu folgenden Punkten:
Kapitalvermögen:
- Steuerbescheinigung der Bank XY"
Also recht allgemein gehalten.
danke für die Antwort!
Es ist eine Bank in Deutschland.
Eine Ersatzbemessungsgrundlage ist meines Wissens nach nicht angewendet worden.
Die Begründung ist:
"Bei der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen haben sich in Ihrem Fall noch klärungsbedürftige Sachverhalte ergeben. Bitte reichen Sie aus diesem Grund folgende Belege ein bzw. machen Sie Angaben zu folgenden Punkten:
Kapitalvermögen:
- Steuerbescheinigung der Bank XY"
Also recht allgemein gehalten.
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo,
das hört sich nun doch etwas seltsam an. Woher das Finanzamt die Bankverbindung wohl kennt?
Ich bin nicht sicher ob diese Bescheinigung überhaupt verlangt werden darf, der einfachste Weg dürfte aber trotzdem sein, sie einzureichen.
Stefan
das hört sich nun doch etwas seltsam an. Woher das Finanzamt die Bankverbindung wohl kennt?
Ich bin nicht sicher ob diese Bescheinigung überhaupt verlangt werden darf, der einfachste Weg dürfte aber trotzdem sein, sie einzureichen.
Stefan
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Der einfachste Grund dürfte sein, dass Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilt wurden und dabei der Höchstbetrag überschritten wurde. Die tatsächlich freigestellten Zinsen werden von den Banken unter Angabe der Kontoverbindung an das BZSt weiter gemeldet und sind daher natürlich für das FA abrufbar bzw. bei Überschreiten des Höchstbetrages erhält das FA einen entsprechenden Hinweis, damit im Rahmen des ESt-Bescheides eine entsprechende Besteuerung erfolgt.reckoner hat geschrieben: das hört sich nun doch etwas seltsam an. Woher das Finanzamt die Bankverbindung wohl kennt?
Eine andere Möglichkeit ist natürlich immer auch, dass seitens der Bank eine Geldwäscheverdachtsanzeige vorliegt. Dann ist das FA natürlich verpflichtet entsprechende Ermittlungen im Rahmen des GWG durchzuführen.
Verlangen darf das FA zunächst einmal alles, §88 AO! Es ist eher die Frage, ob man dem Vorlageverlangen nachkommen muss, §§90, 93 AO, oder es ermessensfehlerhaft ist!reckoner hat geschrieben: Ich bin nicht sicher ob diese Bescheinigung überhaupt verlangt werden darf,
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo taxpert,
Und eigentlich hätte der Fragesteller das doch dann auch wissen müssen (?!).
Aber geschieht das dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung-Bearbeitung ? Ich würde eher erwarten, dass direkt nach der "Anzeige" konkret ermittelt wird (eben nachgefragt, was das für Geld war, woher, warum etc.).
Außerdem bringt dazu die gewünschte Steuerbescheinigung gar nichts, da steht nicht einmal drauf wie viel Vermögen vorhanden ist; wenn Geldwäscheverdacht dann braucht es doch Kontoauszüge.
Fazit: Den Geldwäscheverdacht möchte ich ausschließen.
Stefan
PS: Vielleicht klärt uns der TS ja irgendwann mal auf, was wirklich der Grund war.
Ja, natürlich, an das Einfachste denkt man manchmal nicht. Zu hohe Freistellungsaufträge reichen aber nicht, sie müssen auch in Anspruch genommen werden (nur dieser Betrag wird dem Fiskus gemeldet).Der einfachste Grund dürfte sein, dass Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilt wurden und dabei der Höchstbetrag überschritten wurde.
Und eigentlich hätte der Fragesteller das doch dann auch wissen müssen (?!).
OK, auch nachvollziehbar.Eine andere Möglichkeit ist natürlich immer auch, dass seitens der Bank eine Geldwäscheverdachtsanzeige vorliegt. Dann ist das FA natürlich verpflichtet entsprechende Ermittlungen im Rahmen des GWG durchzuführen.
Aber geschieht das dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung-Bearbeitung ? Ich würde eher erwarten, dass direkt nach der "Anzeige" konkret ermittelt wird (eben nachgefragt, was das für Geld war, woher, warum etc.).
Außerdem bringt dazu die gewünschte Steuerbescheinigung gar nichts, da steht nicht einmal drauf wie viel Vermögen vorhanden ist; wenn Geldwäscheverdacht dann braucht es doch Kontoauszüge.
Fazit: Den Geldwäscheverdacht möchte ich ausschließen.
Stefan
PS: Vielleicht klärt uns der TS ja irgendwann mal auf, was wirklich der Grund war.
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
reckoner hat geschrieben: Zu hohe Freistellungsaufträge reichen aber nicht, sie müssen auch in Anspruch genommen werden (nur dieser Betrag wird dem Fiskus gemeldet)
Habe nie etwas anderes behauptet!taxpert hat geschrieben: Die tatsächlich freigestellten Zinsen werden von den Banken unter Angabe der Kontoverbindung an das BZSt weiter gemeldet und sind daher natürlich für das FA abrufbar bzw. bei Überschreiten des Höchstbetrages erhält das FA einen entsprechenden Hinweis, damit im Rahmen des ESt-Bescheides eine entsprechende Besteuerung erfolgt.
Du ahnst nicht, wieviele Leute keine Ahnung haben, wieviele und wie hohe Freistellungsaufträge sie am laufen haben! Und da ja keine Steuer einbehalten wurde, muss die dann alle natürlich auch nicht in der Erklärung angeben, oder?reckoner hat geschrieben: Und eigentlich hätte der Fragesteller das doch dann auch wissen müssen
Ich weiß nicht, wieviele GW-Verdachtsanzeige Du so im Jahr siehst. Der weitaus größte Teil ist eigentlich für die Tonne! Oder glaubst Du wirklich, dass da sofort die SteuFa einsteigt?reckoner hat geschrieben: Aber geschieht das dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung-Bearbeitung ?
taxpert
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Danke für die Antworten!
Also es liegt nur bei dieser Bank ein Freistellungsauftrag vor. Allerdings sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag. Daher wurden auf die übrigen Kapitalerträge bereits Steuern von der Bank einbehalten (sollte also alles rechtens sein).
Die Empfehlung lautet also, das Schreiben einfach nachzureichen?
Was soll ich als Grund anführen, warum das Schreiben nachgereicht wird und nicht bereits in der Einkommenssteuererklärung enthalten war?
Also es liegt nur bei dieser Bank ein Freistellungsauftrag vor. Allerdings sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag. Daher wurden auf die übrigen Kapitalerträge bereits Steuern von der Bank einbehalten (sollte also alles rechtens sein).
Die Empfehlung lautet also, das Schreiben einfach nachzureichen?
Was soll ich als Grund anführen, warum das Schreiben nachgereicht wird und nicht bereits in der Einkommenssteuererklärung enthalten war?
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Gar nichts!NexTod2 hat geschrieben: Was soll ich als Grund anführen, warum das Schreiben nachgereicht wird und nicht bereits in der Einkommenssteuererklärung enthalten war?
Ist das eventuell so zu verstehen, dass auch Zeile 16/17 der Anlage KAP nicht ausgefüllt wurde?NexTod2 hat geschrieben: Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
taxpert
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo,
Grundsätzlich: Wenn eine Anlage KAP eingereicht wird und dabei einzelne Banken weggelassen werden (das darf man), dann muss für diese Bank(en) die Zeile 17 (früher 13) ausgefüllt werden.
Falls wir richtig liegen: Steuerbescheinigung einreichen, und eine kurze Entschuldigung für das fehlerhafte Ausfüllen der Anlage KAP kann nie schaden.
War auch nicht als Kritik gemeint, sondern als Ergänzung.
Mir ging es auch vor allem darum, dass man in dem Zusammenhang mit der Steuerbescheinigung absolut nichts anfangen kann.
Stefan
Ich glaube taxpert ist da auf der richtigen Spur.Also es liegt nur bei dieser Bank ein Freistellungsauftrag vor. Allerdings sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag. Daher wurden auf die übrigen Kapitalerträge bereits Steuern von der Bank einbehalten (sollte also alles rechtens sein).
Grundsätzlich: Wenn eine Anlage KAP eingereicht wird und dabei einzelne Banken weggelassen werden (das darf man), dann muss für diese Bank(en) die Zeile 17 (früher 13) ausgefüllt werden.
Falls wir richtig liegen: Steuerbescheinigung einreichen, und eine kurze Entschuldigung für das fehlerhafte Ausfüllen der Anlage KAP kann nie schaden.
Ja, sorry, ich hatte nur die erste Zeile gelesen und dann schon geantwortet.Habe nie etwas anderes behauptet!
War auch nicht als Kritik gemeint, sondern als Ergänzung.
Gar keine.Ich weiß nicht, wieviele GW-Verdachtsanzeige Du so im Jahr siehst.
Mir ging es auch vor allem darum, dass man in dem Zusammenhang mit der Steuerbescheinigung absolut nichts anfangen kann.
Stefan
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Ich habe Angaben in der Anlage KAP gemacht, allerdings nur zu anderen Banken (bzw. Depots).
Bei diesen anderen Banken / Depots war aber kein Freistellungsauftrag hinterlegt.
Bei diesen anderen Banken / Depots war aber kein Freistellungsauftrag hinterlegt.
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo,
nochmal konkreter: Was hast du in Zeile 17 (bzw. Zeile 13 wenn es um 2019 oder früher geht) eingetragen?
Stefan
nochmal konkreter: Was hast du in Zeile 17 (bzw. Zeile 13 wenn es um 2019 oder früher geht) eingetragen?
Stefan
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Habe die Steuererklärung mit einem Tool von Buhl gemacht. Dort gibt man jede Bank einzeln an und dann die Steuerbescheinigungen der jeweiligen Banken. Habe das gerade mal rausgesucht (Zeile 17, KAP):
Bank 1: 71€
Bank 2: 31€
Bank 3: 0€
Also muss bei Bank 1 und Bank 2 doch ein Freistellungsauftrag hinterlegt sein, wenn auch kein sehr hoher.
Ich werde die Steuerbescheinigung bei Bank 4 (die, wovon das Finanzamt nun die Steuerbescheinigung sehen will) anfordern und dann werde ich sehen, wie hoch der Freistellungsauftrag dort ist.
Bank 1: 71€
Bank 2: 31€
Bank 3: 0€
Also muss bei Bank 1 und Bank 2 doch ein Freistellungsauftrag hinterlegt sein, wenn auch kein sehr hoher.
Ich werde die Steuerbescheinigung bei Bank 4 (die, wovon das Finanzamt nun die Steuerbescheinigung sehen will) anfordern und dann werde ich sehen, wie hoch der Freistellungsauftrag dort ist.
Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
Hallo,
erstmal sorry, ich hatte den letzten Post irgendwie verpasst, daher erst 1 Woche später.
Ich vermute, dass du die Banken 1 bis 3 erklärt hast, richtig? (erklärt bedeutet komplett, nicht nur Zeile 17)
Wenn ja, dann ist es nicht Zeile 17, sondern Zeile 16 (die Software sollte das aber auseinander halten können).
Und wenn nein, warum hast du dann den Sparer-Pauschbetrag dieser 3 Banken angegeben, den der 4. aber nicht? Das wäre nicht ganz logisch.
Stefan
erstmal sorry, ich hatte den letzten Post irgendwie verpasst, daher erst 1 Woche später.
Ich vermute, dass du die Banken 1 bis 3 erklärt hast, richtig? (erklärt bedeutet komplett, nicht nur Zeile 17)
Wenn ja, dann ist es nicht Zeile 17, sondern Zeile 16 (die Software sollte das aber auseinander halten können).
Und wenn nein, warum hast du dann den Sparer-Pauschbetrag dieser 3 Banken angegeben, den der 4. aber nicht? Das wäre nicht ganz logisch.
Hast du denn keine Unterlagen? In der Regel steht sowas auf Abrechnungen und/oder Kontoauszügen.Ich werde die Steuerbescheinigung bei Bank 4 (die, wovon das Finanzamt nun die Steuerbescheinigung sehen will) anfordern und dann werde ich sehen, wie hoch der Freistellungsauftrag dort ist.
Stefan