Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NexTod2
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Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von NexTod2 »

Sehr geehrte Damen & Herren,

danke für die Aufnahme ins Forum!

Ich habe meine Einkommenssteuererklärung (Privatperson, Einzelveranlagung, Arbeitnehmer) bereits abgegeben.
Nun fordert das Finanzamt eine Steuerbescheinigung meiner Bank. Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich die Steuerbescheinigung einfach formlos nachreichen?
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar!

MFG
reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Grundsätzlich muss man das auch nicht, mit Zahlung der Abgeltungsteuer ist alles erledigt. Aber es gibt natürlich Ausnahmen.

Hat die Bank vielleicht eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt?
Oder ist es eine Bank im Ausland? (das war aber etwas unplausibel, eine Steuerbescheinigung gäbe es dann nämlich nicht)

Wie ist denn die Begründung des Verlangens?
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?
Das kann man so pauschal noch nicht sagen.

Stefan
NexTod2
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Registriert: 26. Mai 2021, 21:38

Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von NexTod2 »

Hallo Stefan,

danke für die Antwort!

Es ist eine Bank in Deutschland.

Eine Ersatzbemessungsgrundlage ist meines Wissens nach nicht angewendet worden.

Die Begründung ist:
"Bei der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen haben sich in Ihrem Fall noch klärungsbedürftige Sachverhalte ergeben. Bitte reichen Sie aus diesem Grund folgende Belege ein bzw. machen Sie Angaben zu folgenden Punkten:
Kapitalvermögen:
- Steuerbescheinigung der Bank XY"

Also recht allgemein gehalten.
reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das hört sich nun doch etwas seltsam an. Woher das Finanzamt die Bankverbindung wohl kennt?

Ich bin nicht sicher ob diese Bescheinigung überhaupt verlangt werden darf, der einfachste Weg dürfte aber trotzdem sein, sie einzureichen.

Stefan
taxpert
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: das hört sich nun doch etwas seltsam an. Woher das Finanzamt die Bankverbindung wohl kennt?
Der einfachste Grund dürfte sein, dass Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilt wurden und dabei der Höchstbetrag überschritten wurde. Die tatsächlich freigestellten Zinsen werden von den Banken unter Angabe der Kontoverbindung an das BZSt weiter gemeldet und sind daher natürlich für das FA abrufbar bzw. bei Überschreiten des Höchstbetrages erhält das FA einen entsprechenden Hinweis, damit im Rahmen des ESt-Bescheides eine entsprechende Besteuerung erfolgt.

Eine andere Möglichkeit ist natürlich immer auch, dass seitens der Bank eine Geldwäscheverdachtsanzeige vorliegt. Dann ist das FA natürlich verpflichtet entsprechende Ermittlungen im Rahmen des GWG durchzuführen.
reckoner hat geschrieben: Ich bin nicht sicher ob diese Bescheinigung überhaupt verlangt werden darf,
Verlangen darf das FA zunächst einmal alles, §88 AO! Es ist eher die Frage, ob man dem Vorlageverlangen nachkommen muss, §§90, 93 AO, oder es ermessensfehlerhaft ist!

taxpert
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reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo taxpert,
Der einfachste Grund dürfte sein, dass Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilt wurden und dabei der Höchstbetrag überschritten wurde.
Ja, natürlich, an das Einfachste denkt man manchmal nicht. :x Zu hohe Freistellungsaufträge reichen aber nicht, sie müssen auch in Anspruch genommen werden (nur dieser Betrag wird dem Fiskus gemeldet).
Und eigentlich hätte der Fragesteller das doch dann auch wissen müssen (?!).
Eine andere Möglichkeit ist natürlich immer auch, dass seitens der Bank eine Geldwäscheverdachtsanzeige vorliegt. Dann ist das FA natürlich verpflichtet entsprechende Ermittlungen im Rahmen des GWG durchzuführen.
OK, auch nachvollziehbar.
Aber geschieht das dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung-Bearbeitung ? Ich würde eher erwarten, dass direkt nach der "Anzeige" konkret ermittelt wird (eben nachgefragt, was das für Geld war, woher, warum etc.).
Außerdem bringt dazu die gewünschte Steuerbescheinigung gar nichts, da steht nicht einmal drauf wie viel Vermögen vorhanden ist; wenn Geldwäscheverdacht dann braucht es doch Kontoauszüge.

Fazit: Den Geldwäscheverdacht möchte ich ausschließen. ;)

Stefan

PS: Vielleicht klärt uns der TS ja irgendwann mal auf, was wirklich der Grund war.
taxpert
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: Zu hohe Freistellungsaufträge reichen aber nicht, sie müssen auch in Anspruch genommen werden (nur dieser Betrag wird dem Fiskus gemeldet)
taxpert hat geschrieben: Die tatsächlich freigestellten Zinsen werden von den Banken unter Angabe der Kontoverbindung an das BZSt weiter gemeldet und sind daher natürlich für das FA abrufbar bzw. bei Überschreiten des Höchstbetrages erhält das FA einen entsprechenden Hinweis, damit im Rahmen des ESt-Bescheides eine entsprechende Besteuerung erfolgt.
Habe nie etwas anderes behauptet!
reckoner hat geschrieben: Und eigentlich hätte der Fragesteller das doch dann auch wissen müssen
Du ahnst nicht, wieviele Leute keine Ahnung haben, wieviele und wie hohe Freistellungsaufträge sie am laufen haben! Und da ja keine Steuer einbehalten wurde, muss die dann alle natürlich auch nicht in der Erklärung angeben, oder?
reckoner hat geschrieben: Aber geschieht das dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung-Bearbeitung ?
Ich weiß nicht, wieviele GW-Verdachtsanzeige Du so im Jahr siehst. Der weitaus größte Teil ist eigentlich für die Tonne! Oder glaubst Du wirklich, dass da sofort die SteuFa einsteigt?

taxpert
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NexTod2
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von NexTod2 »

Danke für die Antworten!

Also es liegt nur bei dieser Bank ein Freistellungsauftrag vor. Allerdings sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag. Daher wurden auf die übrigen Kapitalerträge bereits Steuern von der Bank einbehalten (sollte also alles rechtens sein).

Die Empfehlung lautet also, das Schreiben einfach nachzureichen?
Was soll ich als Grund anführen, warum das Schreiben nachgereicht wird und nicht bereits in der Einkommenssteuererklärung enthalten war?
taxpert
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von taxpert »

NexTod2 hat geschrieben: Was soll ich als Grund anführen, warum das Schreiben nachgereicht wird und nicht bereits in der Einkommenssteuererklärung enthalten war?
Gar nichts!
NexTod2 hat geschrieben: Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Ist das eventuell so zu verstehen, dass auch Zeile 16/17 der Anlage KAP nicht ausgefüllt wurde?

taxpert
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reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Also es liegt nur bei dieser Bank ein Freistellungsauftrag vor. Allerdings sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag. Daher wurden auf die übrigen Kapitalerträge bereits Steuern von der Bank einbehalten (sollte also alles rechtens sein).
Ich glaube taxpert ist da auf der richtigen Spur.

Grundsätzlich: Wenn eine Anlage KAP eingereicht wird und dabei einzelne Banken weggelassen werden (das darf man), dann muss für diese Bank(en) die Zeile 17 (früher 13) ausgefüllt werden.

Falls wir richtig liegen: Steuerbescheinigung einreichen, und eine kurze Entschuldigung für das fehlerhafte Ausfüllen der Anlage KAP kann nie schaden.
Habe nie etwas anderes behauptet!
Ja, sorry, ich hatte nur die erste Zeile gelesen und dann schon geantwortet.
War auch nicht als Kritik gemeint, sondern als Ergänzung.
Ich weiß nicht, wieviele GW-Verdachtsanzeige Du so im Jahr siehst.
Gar keine. :D
Mir ging es auch vor allem darum, dass man in dem Zusammenhang mit der Steuerbescheinigung absolut nichts anfangen kann.

Stefan
NexTod2
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von NexTod2 »

Ich habe Angaben in der Anlage KAP gemacht, allerdings nur zu anderen Banken (bzw. Depots).
Bei diesen anderen Banken / Depots war aber kein Freistellungsauftrag hinterlegt.
reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nochmal konkreter: Was hast du in Zeile 17 (bzw. Zeile 13 wenn es um 2019 oder früher geht) eingetragen?

Stefan
NexTod2
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von NexTod2 »

Habe die Steuererklärung mit einem Tool von Buhl gemacht. Dort gibt man jede Bank einzeln an und dann die Steuerbescheinigungen der jeweiligen Banken. Habe das gerade mal rausgesucht (Zeile 17, KAP):
Bank 1: 71€
Bank 2: 31€
Bank 3: 0€

Also muss bei Bank 1 und Bank 2 doch ein Freistellungsauftrag hinterlegt sein, wenn auch kein sehr hoher.
Ich werde die Steuerbescheinigung bei Bank 4 (die, wovon das Finanzamt nun die Steuerbescheinigung sehen will) anfordern und dann werde ich sehen, wie hoch der Freistellungsauftrag dort ist.
reckoner
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Re: Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal sorry, ich hatte den letzten Post irgendwie verpasst, daher erst 1 Woche später.

Ich vermute, dass du die Banken 1 bis 3 erklärt hast, richtig? (erklärt bedeutet komplett, nicht nur Zeile 17)
Wenn ja, dann ist es nicht Zeile 17, sondern Zeile 16 (die Software sollte das aber auseinander halten können).
Und wenn nein, warum hast du dann den Sparer-Pauschbetrag dieser 3 Banken angegeben, den der 4. aber nicht? Das wäre nicht ganz logisch.
Ich werde die Steuerbescheinigung bei Bank 4 (die, wovon das Finanzamt nun die Steuerbescheinigung sehen will) anfordern und dann werde ich sehen, wie hoch der Freistellungsauftrag dort ist.
Hast du denn keine Unterlagen? In der Regel steht sowas auf Abrechnungen und/oder Kontoauszügen.

Stefan
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