Versteuerung bei ausl. Aktien
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Ok, und wenn man die Aktien innerhalb eines Tages verkauft gilt nicht die max. 25% Steuersatz, sowie hier beschrieben ist:
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuern
Vielen Dank und Grüße
Jane
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuern
Vielen Dank und Grüße
Jane
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Hallo,
Ich hab' den Text mal kurz überflogen und im Großen und Ganzen ist er korrekt. Eine Unterschied zwischen Daytrading und Kapitalanlage wird aber nicht erwähnt.
Stefan
Wo bitte ist das in dem Link beschrieben?Ok, und wenn man die Aktien innerhalb eines Tages verkauft gilt nicht die max. 25% Steuersatz, sowie hier beschrieben ist:
Ich hab' den Text mal kurz überflogen und im Großen und Ganzen ist er korrekt. Eine Unterschied zwischen Daytrading und Kapitalanlage wird aber nicht erwähnt.
Stefan
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Hallo Stefan,
hier ist der Satz, den ich gemeint habe bzgl. der Steuer für Daytrading:
Der Vorteil bei Daytrading Steuern ist, dass die Abgeltungssteuer kein progressiver Steuersatz ist, sondern bei maximal 25 % des Gewinns fix ist.
Wäre es korrekt, wenn man die Gewinne/Verluste von Daytrading und allgemeines Trading in zwei verschiedene Anlage KAP und die Währungsverluste in Anlage Sonderausgaben einträgt? Oder muss man alle Tradings zusammenrechnen?
Vielen Dank
Jane
hier ist der Satz, den ich gemeint habe bzgl. der Steuer für Daytrading:
Der Vorteil bei Daytrading Steuern ist, dass die Abgeltungssteuer kein progressiver Steuersatz ist, sondern bei maximal 25 % des Gewinns fix ist.
Wäre es korrekt, wenn man die Gewinne/Verluste von Daytrading und allgemeines Trading in zwei verschiedene Anlage KAP und die Währungsverluste in Anlage Sonderausgaben einträgt? Oder muss man alle Tradings zusammenrechnen?
Vielen Dank
Jane
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Hallo,
Und der Satz widerspricht sich sogar. Denn einerseits soll es kein progressiver Steuersatz sein, andererseits wird aber durch das "maximal" angedeutet, dass es auch weniger als 25% sein können (und dann ist es sehr wohl progressiv - im Rahmen der Günstigerprüfung).
So langsam verstehe ich auch nicht mehr wohin die Reise gehen soll. Warum willst du unbedingt, dass Daytrading anders behandelt wird? Oder warum sollen die Tradings nicht zusammen gerechnet werden (dein letzte Satz)?
Stefan
Der Satz ist auch korrekt, aber etwas missverständlich. Denn er gilt für sämtliche Kapitalerträge, nicht nur für Daytrading; nennt sich Abgeltungsteuer.Der Vorteil bei Daytrading Steuern ist, dass die Abgeltungssteuer kein progressiver Steuersatz ist, sondern bei maximal 25 % des Gewinns fix ist.
Und der Satz widerspricht sich sogar. Denn einerseits soll es kein progressiver Steuersatz sein, andererseits wird aber durch das "maximal" angedeutet, dass es auch weniger als 25% sein können (und dann ist es sehr wohl progressiv - im Rahmen der Günstigerprüfung).
Nein. Und das geht nicht, die Anlage KAP darf nur einmal je Person eingereicht werden.Wäre es korrekt, wenn man die Gewinne/Verluste von Daytrading und allgemeines Trading in zwei verschiedene Anlage KAP
So langsam verstehe ich auch nicht mehr wohin die Reise gehen soll. Warum willst du unbedingt, dass Daytrading anders behandelt wird? Oder warum sollen die Tradings nicht zusammen gerechnet werden (dein letzte Satz)?
Stefan
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Ich weiß nur nicht, wie die Steuerbehörde das nachvollziehen kann, wenn man über mehrere (ausländische und inländische) Brokerfirma handelt und die Endsumme in eine Anlage KAP einträgt. Aber ich kann gerne alles zusammenrechnen.
Re: Versteuerung bei ausl. Aktien
Hallo,
Stefan
Hast du dir die Anlage KAP überhaupt schon mal angeschaut? Denn dann wüsstest du z.B., dass ausländische Banken getrennt erklärt werden. Außerdem werden dann häufig noch Belege nachgefordert, damit kann es dann nachvollzogen werden.Ich weiß nur nicht, wie die Steuerbehörde das nachvollziehen kann, wenn man über mehrere (ausländische und inländische) Brokerfirma handelt und die Endsumme in eine Anlage KAP einträgt.
Stefan