Versteuerung bei ausl. Aktien

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Jane2021
Beiträge: 8
Registriert: 19. Mai 2021, 14:13

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von Jane2021 »

Ok, und wenn man die Aktien innerhalb eines Tages verkauft gilt nicht die max. 25% Steuersatz, sowie hier beschrieben ist:
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/daytrading-steuern

Vielen Dank und Grüße
Jane
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ok, und wenn man die Aktien innerhalb eines Tages verkauft gilt nicht die max. 25% Steuersatz, sowie hier beschrieben ist:
Wo bitte ist das in dem Link beschrieben?

Ich hab' den Text mal kurz überflogen und im Großen und Ganzen ist er korrekt. Eine Unterschied zwischen Daytrading und Kapitalanlage wird aber nicht erwähnt.

Stefan
Jane2021
Beiträge: 8
Registriert: 19. Mai 2021, 14:13

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von Jane2021 »

Hallo Stefan,

hier ist der Satz, den ich gemeint habe bzgl. der Steuer für Daytrading:

Der Vorteil bei Daytrading Steuern ist, dass die Abgeltungssteuer kein progressiver Steuersatz ist, sondern bei maximal 25 % des Gewinns fix ist.


Wäre es korrekt, wenn man die Gewinne/Verluste von Daytrading und allgemeines Trading in zwei verschiedene Anlage KAP und die Währungsverluste in Anlage Sonderausgaben einträgt? Oder muss man alle Tradings zusammenrechnen?


Vielen Dank
Jane
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Der Vorteil bei Daytrading Steuern ist, dass die Abgeltungssteuer kein progressiver Steuersatz ist, sondern bei maximal 25 % des Gewinns fix ist.
Der Satz ist auch korrekt, aber etwas missverständlich. Denn er gilt für sämtliche Kapitalerträge, nicht nur für Daytrading; nennt sich Abgeltungsteuer.
Und der Satz widerspricht sich sogar. Denn einerseits soll es kein progressiver Steuersatz sein, andererseits wird aber durch das "maximal" angedeutet, dass es auch weniger als 25% sein können (und dann ist es sehr wohl progressiv - im Rahmen der Günstigerprüfung).
Wäre es korrekt, wenn man die Gewinne/Verluste von Daytrading und allgemeines Trading in zwei verschiedene Anlage KAP
Nein. Und das geht nicht, die Anlage KAP darf nur einmal je Person eingereicht werden.

So langsam verstehe ich auch nicht mehr wohin die Reise gehen soll. Warum willst du unbedingt, dass Daytrading anders behandelt wird? Oder warum sollen die Tradings nicht zusammen gerechnet werden (dein letzte Satz)?

Stefan
Jane2021
Beiträge: 8
Registriert: 19. Mai 2021, 14:13

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von Jane2021 »

Ich weiß nur nicht, wie die Steuerbehörde das nachvollziehen kann, wenn man über mehrere (ausländische und inländische) Brokerfirma handelt und die Endsumme in eine Anlage KAP einträgt. Aber ich kann gerne alles zusammenrechnen.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Versteuerung bei ausl. Aktien

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich weiß nur nicht, wie die Steuerbehörde das nachvollziehen kann, wenn man über mehrere (ausländische und inländische) Brokerfirma handelt und die Endsumme in eine Anlage KAP einträgt.
Hast du dir die Anlage KAP überhaupt schon mal angeschaut? Denn dann wüsstest du z.B., dass ausländische Banken getrennt erklärt werden. Außerdem werden dann häufig noch Belege nachgefordert, damit kann es dann nachvollzogen werden.

Stefan
Antworten