Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ILEMax
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jan 2015, 14:23

Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Beitrag von ILEMax »

Hallo *all

Auf einer Steuerbescheinigung stehen
Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG (das selbe auch als Negative) und

Veräußerungsgewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG ohne Aktien-Veräußerungsgewinne (ebenfals auch als verluste)

und auch

Erhöhung Allgemeiner Verlustverrechnungstopf xxx,xx
Inanspruchnahme Allgemeiner Verlustverrechnungstopf yyy,yy

Leider steht da kein "Anlage KAP Zeile x" dahinter.
Wo muß ich die (in Summe) Verluste der oberen 4 Zeilen geltend machen?

Muß der 'Verlustverrechnungstopf' irgendwo eingetragen werden.

Danke
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Beitrag von reckoner »

Hallo,

sorry, aber das ist so verquer, entweder von dir oder von der Bank, da kann ich so nicht helfen. Beispielsweise werden Gewinne oder Verluste bescheinigt, nicht aber beides. Und Veräußerungsgewinne bzw. -verluste ohne Aktien gibt es eigentlich gar nicht, die landen im Sonstiges-Topf.

Welche Bank ist das denn?
Zunächst hätte ich auf eine ausländische Bank getippt. Aber du schreibst ja Verlustverrechnungstopf, und den gibt es nur im Inland.

Hast du auch eine Verlustbescheinigung?

Kannst du die Bescheinigung vielleicht mal anonymisiert zeigen? Dazu musst du sie bei einem Bilderdienst hochladen und den Link hier einstellen.

Stefan
ILEMax
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jan 2015, 14:23

Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Beitrag von ILEMax »

Hier ist das Bild

https://ibb.co/pnjcgJH

Danke für die hilfe ...

Der ILEMax
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Beitrag von reckoner »

Hallo,

so wie es aussieht ist das keine Steuerbescheinigung, sondern eine Erträgnisaufstellung.

Trotzdem ist es in diesem Fall einfach, denn du musst überhaupt nichts davon in die Steuererklärung aufnehmen.
Im Ergebnis gab es nämlich keine Kapitalerträge (auf die 6 Cent Soli - wo auch immer die herkommen - würde ich großzügig verzichten).
Muß der 'Verlustverrechnungstopf' irgendwo eingetragen werden.
Nein, die Verluste sind offenbar bei der Bank stehen geblieben.

Was mit "Transaktionskostenpauschale" gemeint ist weiß ich nicht.
Wenn ich mir aber die Preisliste anschaue (https://de.scalable.capital/trading-kosten) dann könnten das die 2,99 oder 4,99 pro Monat sein.
Das wären dann Werbungskosten, und die gibt es bei Kapitalerträgen nur noch in Form des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro pro Person und Jahr).

Stefan
ILEMax
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jan 2015, 14:23

Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG

Beitrag von ILEMax »

Prima, vielen Dank!
Nix machen kann ich am besten :oops:

Danke!
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