Hallo *all
Auf einer Steuerbescheinigung stehen
Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG (das selbe auch als Negative) und
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG ohne Aktien-Veräußerungsgewinne (ebenfals auch als verluste)
und auch
Erhöhung Allgemeiner Verlustverrechnungstopf xxx,xx
Inanspruchnahme Allgemeiner Verlustverrechnungstopf yyy,yy
Leider steht da kein "Anlage KAP Zeile x" dahinter.
Wo muß ich die (in Summe) Verluste der oberen 4 Zeilen geltend machen?
Muß der 'Verlustverrechnungstopf' irgendwo eingetragen werden.
Danke
Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG
Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG
Hallo,
sorry, aber das ist so verquer, entweder von dir oder von der Bank, da kann ich so nicht helfen. Beispielsweise werden Gewinne oder Verluste bescheinigt, nicht aber beides. Und Veräußerungsgewinne bzw. -verluste ohne Aktien gibt es eigentlich gar nicht, die landen im Sonstiges-Topf.
Welche Bank ist das denn?
Zunächst hätte ich auf eine ausländische Bank getippt. Aber du schreibst ja Verlustverrechnungstopf, und den gibt es nur im Inland.
Hast du auch eine Verlustbescheinigung?
Kannst du die Bescheinigung vielleicht mal anonymisiert zeigen? Dazu musst du sie bei einem Bilderdienst hochladen und den Link hier einstellen.
Stefan
sorry, aber das ist so verquer, entweder von dir oder von der Bank, da kann ich so nicht helfen. Beispielsweise werden Gewinne oder Verluste bescheinigt, nicht aber beides. Und Veräußerungsgewinne bzw. -verluste ohne Aktien gibt es eigentlich gar nicht, die landen im Sonstiges-Topf.
Welche Bank ist das denn?
Zunächst hätte ich auf eine ausländische Bank getippt. Aber du schreibst ja Verlustverrechnungstopf, und den gibt es nur im Inland.
Hast du auch eine Verlustbescheinigung?
Kannst du die Bescheinigung vielleicht mal anonymisiert zeigen? Dazu musst du sie bei einem Bilderdienst hochladen und den Link hier einstellen.
Stefan
Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG
Hier ist das Bild
https://ibb.co/pnjcgJH
Danke für die hilfe ...
Der ILEMax
https://ibb.co/pnjcgJH
Danke für die hilfe ...
Der ILEMax
Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG
Hallo,
so wie es aussieht ist das keine Steuerbescheinigung, sondern eine Erträgnisaufstellung.
Trotzdem ist es in diesem Fall einfach, denn du musst überhaupt nichts davon in die Steuererklärung aufnehmen.
Im Ergebnis gab es nämlich keine Kapitalerträge (auf die 6 Cent Soli - wo auch immer die herkommen - würde ich großzügig verzichten).
Was mit "Transaktionskostenpauschale" gemeint ist weiß ich nicht.
Wenn ich mir aber die Preisliste anschaue (https://de.scalable.capital/trading-kosten) dann könnten das die 2,99 oder 4,99 pro Monat sein.
Das wären dann Werbungskosten, und die gibt es bei Kapitalerträgen nur noch in Form des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro pro Person und Jahr).
Stefan
so wie es aussieht ist das keine Steuerbescheinigung, sondern eine Erträgnisaufstellung.
Trotzdem ist es in diesem Fall einfach, denn du musst überhaupt nichts davon in die Steuererklärung aufnehmen.
Im Ergebnis gab es nämlich keine Kapitalerträge (auf die 6 Cent Soli - wo auch immer die herkommen - würde ich großzügig verzichten).
Nein, die Verluste sind offenbar bei der Bank stehen geblieben.Muß der 'Verlustverrechnungstopf' irgendwo eingetragen werden.
Was mit "Transaktionskostenpauschale" gemeint ist weiß ich nicht.
Wenn ich mir aber die Preisliste anschaue (https://de.scalable.capital/trading-kosten) dann könnten das die 2,99 oder 4,99 pro Monat sein.
Das wären dann Werbungskosten, und die gibt es bei Kapitalerträgen nur noch in Form des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro pro Person und Jahr).
Stefan
Re: Positive laufende Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG
Prima, vielen Dank!
Nix machen kann ich am besten
Danke!
Nix machen kann ich am besten
Danke!