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Muss ich eine KAP ausfüllen?

Verfasst: 19. Mär 2021, 10:21
von Hano2016
Hallo,

muss ich die Anlage KAP ausfüllen, wenn ich Kapitalerträge habe, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen haben ( private Zinseinnahmen ) und den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten? In meinem Fall Freibetrag = 1.300 €, Freibetrag für Ehepaare 1.602 €.

Im Voraus Danke für Antworten!

Re: Muss ich eine KAP ausfüllen?

Verfasst: 21. Mär 2021, 19:16
von muemmel
In meinem Fall Freibetrag = 1.300 € Es gibt keinen Freibetrag von 1.300 Euro. Falls "1.300 Euro Kapitalerträge" gemeint war: Da Sie den Pauschbetrag nicht überschritten haben, muss die Anlage KAP nicht ausgefüllt werden.

Re: Muss ich eine KAP ausfüllen?

Verfasst: 19. Jul 2021, 22:40
von Epiktet
Hallo zusammen,

ich möchte keinen neuen Thread aufmachen,da meine Frage sehr ähnlich ist und von muemmel vermutlich hier bereits beantwortet wurde. Nur damit ich das auch verstehe: In meinem Fall habe ich 2020 640 EUR Kursgewinn realisiert. Ich bin bei einem äußländischen Broker, weshalb hier keine Steuer vorab vom Broker / Bank einbehalten wurde. Muss ich diesen Gewinn in meiner Steuererklärung angeben?

Re: Muss ich eine KAP ausfüllen?

Verfasst: 19. Jul 2021, 23:00
von reckoner
Hallo,

wenn das deine einzigen Kapitalerträge sind dann musst du sie nicht angeben.
Es könnte aber sein, dass das Finanzamt irgendwann auf dich zukommt und fragt, was das für Erträge sind (es wird nämlich gemeldet). Daher könnte es sinnvoll sein, das bereits proaktiv aufzuklären.

Stefan