Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steindum
Beiträge: 3
Registriert: 7. Mär 2021, 21:12

Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Beitrag von Steindum »

Hi zusammen,


ich habe mal wieder eine Steuerfrage wegen Trading. Bei normalen Aktien für sich selber gilt ja nach wie vor die Abgeltungssteuer.

Gilt diese weiterhin, wenn Trading wirklich das Haupteinkommen darstellt und man als Freiberufler registriert ist?


Ursprünglich war ich nur freiberuflich in der Beratung und seit Corona ist Trading deutlich lukrativer. Leider auch weil meine Branche gerade Berufsverbot hat.

2021 wird das Trading wegen bisher sehr guter Zahlen vermutlich fast das gesamte Einkommen darstellen.


Der persönliche Steuersatz wäre deutlich höher und weil die Kapitalerträge über die Abgeltungssteuer nicht in der Steuer angegeben werden müssen, ist es praktisch.

Da mein eigentlich selbständiges Einkommen als Freiberufler nur noch sehr geringe Beträge aufweist, wird das Finanzamt irritiert sein und ggf. nachfragen wie ich davon leben kann

Reicht es dann aus mittzuteilen, dass ich vom ersparten lebe oder muss ich dann nur als Beweis die bereits abgegoltenen Beträge zeigen?



Leider bin ich bei der IHK damals als Gewerbe eingestuft worden. Hat das irgendwelche Auswirkungen?



Hat jemand ähnliche Erfahrungen?



LG
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Beitrag von Tom998 »

"Freiberufliches" Trading gibt es nicht,
Entweder handelt es sich noch um eine private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) oder um einen Gewerbebetrieb.
Die Höhe der Einkünfte ist kein alleiniger Maßstab.
Wenn Sie mal nach "abgrenzung vermögensverwaltung gewerbliche tätigkeit" googlen, können Sie sich ins Thema einlesen.

Wenn die Tätigkeit gewerblich ist, Sie diese aber nicht dementsprechend in der Steuererklärung erklären, kann eine Steuerstraftat vorliegen.

Eine Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wäre sinnvoll.
Steindum
Beiträge: 3
Registriert: 7. Mär 2021, 21:12

Re: Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Beitrag von Steindum »

Danke für die Rückmeldung.

In dem Fall wäre es die private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Mir geht nicht um etwas zu vertuschen, sondern einfach Nachzahlungen zu vermeiden. Das ist für mich der Vorteil der Abgeltungssteuer.

Die Freiberuflichkeit läuft aus und komme diese Jahr evt. nur noch auf 5000 € insgesamt. Das andere extrem wären Aktiengewinne von deutlich über 150.000 € (Ist nur fiktiv).

Im Rahmen der Abgeltungssteuer wären es 25 % Steuer+ Soli , jedoch mit dem persönlichen Steuersatz 42 %. Kann es sein, dass bei den extremen Abweichungen ich doch persönlich nachträglich besteuert werden könnte und nicht mehr von den 25 % profitieren würde?

LG
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Beitrag von Tom998 »

Ich bezweifle, dass Sie meine Antwort verstanden haben.
In dem Fall wäre es die private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Sie können sich nicht aussuchen, ob Sie private Vermögensverwaltung oder einen Gewerbebetrieb unterhalten.
Kann es sein, dass bei den extremen Abweichungen ich doch persönlich nachträglich besteuert werden könnte und nicht mehr von den 25 % profitieren würde?
Ja, wenn Trading in diesem Fall als Gewerbebetrieb eingestuft wird.
Steindum
Beiträge: 3
Registriert: 7. Mär 2021, 21:12

Re: Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer

Beitrag von Steindum »

Die Voraussetzung für ein gewerbliches Trading würde in dem Fall nicht vorliegen. Das habe ich geprüft.
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