Haupteinkommen Trading Abgeltungssteuer
Verfasst: 7. Mär 2021, 21:37
Hi zusammen,
ich habe mal wieder eine Steuerfrage wegen Trading. Bei normalen Aktien für sich selber gilt ja nach wie vor die Abgeltungssteuer.
Gilt diese weiterhin, wenn Trading wirklich das Haupteinkommen darstellt und man als Freiberufler registriert ist?
Ursprünglich war ich nur freiberuflich in der Beratung und seit Corona ist Trading deutlich lukrativer. Leider auch weil meine Branche gerade Berufsverbot hat.
2021 wird das Trading wegen bisher sehr guter Zahlen vermutlich fast das gesamte Einkommen darstellen.
Der persönliche Steuersatz wäre deutlich höher und weil die Kapitalerträge über die Abgeltungssteuer nicht in der Steuer angegeben werden müssen, ist es praktisch.
Da mein eigentlich selbständiges Einkommen als Freiberufler nur noch sehr geringe Beträge aufweist, wird das Finanzamt irritiert sein und ggf. nachfragen wie ich davon leben kann
Reicht es dann aus mittzuteilen, dass ich vom ersparten lebe oder muss ich dann nur als Beweis die bereits abgegoltenen Beträge zeigen?
Leider bin ich bei der IHK damals als Gewerbe eingestuft worden. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
LG
ich habe mal wieder eine Steuerfrage wegen Trading. Bei normalen Aktien für sich selber gilt ja nach wie vor die Abgeltungssteuer.
Gilt diese weiterhin, wenn Trading wirklich das Haupteinkommen darstellt und man als Freiberufler registriert ist?
Ursprünglich war ich nur freiberuflich in der Beratung und seit Corona ist Trading deutlich lukrativer. Leider auch weil meine Branche gerade Berufsverbot hat.
2021 wird das Trading wegen bisher sehr guter Zahlen vermutlich fast das gesamte Einkommen darstellen.
Der persönliche Steuersatz wäre deutlich höher und weil die Kapitalerträge über die Abgeltungssteuer nicht in der Steuer angegeben werden müssen, ist es praktisch.
Da mein eigentlich selbständiges Einkommen als Freiberufler nur noch sehr geringe Beträge aufweist, wird das Finanzamt irritiert sein und ggf. nachfragen wie ich davon leben kann
Reicht es dann aus mittzuteilen, dass ich vom ersparten lebe oder muss ich dann nur als Beweis die bereits abgegoltenen Beträge zeigen?
Leider bin ich bei der IHK damals als Gewerbe eingestuft worden. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
LG