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Zinsen aus Gesellschafterdarlehen

Verfasst: 19. Jan 2021, 19:27
von Cyclone81
Hallo zusammen,

eine kurze Frage zum Thema Besteuerung der Zinsen eines Gesellschafterdarlehens.

Bei einer unmittelbaren Beteiligung mit einem Anteil > 10 % an der Gesellschaft sind die Zinsen des gewährten Darlehens einkommensteuerpflichtig. Bei einer mittelbaren Beteiligung dagegen gilt m. W. wie sonst auch bei Zinseinkünften die Abgeltungssteuer. Meine Frage nun ist, gilt als mittelbare Beteiligung bereits, wenn eine Person über eine ihr zu 100% gehörenden Holding-Gesellschaft, die wiederum 100% an der Tochtergesellschaft A beteiligt ist, Gesellschaft A das Darlehen gibt (also nicht über die Holding sondern direkt)? Oder darf die Person auch durchgerechnet nicht mehr als 10% halten?

Ich gehe mal von letzterem aus, da es sonst relativ leicht umgangen werden könnte.

Vielen Dank!

Re: Zinsen aus Gesellschafterdarlehen

Verfasst: 20. Jan 2021, 13:25
von Tom998
In dieser Konstellation keine Abgeltungssteuer, richtig, ebenso BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Tz. 137.
Hinweis auf BFH VIII R 27/15 vom 20.10.2016, was hier aber wegen der 100%-Kette nicht anwendbar ist.

Re: Zinsen aus Gesellschafterdarlehen

Verfasst: 20. Jan 2021, 14:35
von Cyclone81
Vielen Dank Tom998!!!