Hallo zusammen,
es ist mir fast peinlich, diese Frage zu stellen, aber ich finde absolut nirgends eine klare Antwort auf folgende Frage:
Ist ein Freistellungsauftrag eine echte Ersparnis oder nur eine vorgezogene Freistellung bis zur nächsten Steuererklärung?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man als Alleinstehernder bis zu 801€ seiner Kapitalerträge mit einem entsprechenden Auftrag vom automatischen Abzug der Abgeltungssteuer ausnehmen kann. Tut man dies nicht, kann man diesen "Bonus" aber bei der Einkommenssteuererklärung wieder reinholen. Meine Auffassung war, dass man mit einem Freistellungsauftrag unter'm Jahr dann mehr Geld zur Verfügung hat. Wenn man dieses nicht zwingend benötigt, kann man sich den Freistellungsauftrag auch schenken, denn bei der Steuererklärung kommt man verspätet trotzdem zu seinen 801€ Freibetrag.
Aber ist das richtig? Oder entgehen mir letztendlich / unter'm Strich / nach der Steuererklärung 801€?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Freistellungsauftrag - Echte Ersparnis oder nur temporäre Entlastung?
Re: Freistellungsauftrag - Echte Ersparnis oder nur temporäre Entlastung?
Hallo,
du siehst das schon richtig.
Gedacht ist es aber eigentlich anders herum: Nicht weil man es eh zurück bekommt kann man auch erstmal zahlen, sondern die Steuer wird erst gar nicht erhoben weil sie am Ende sowieso zurück gezahlt würde.
Bei der Lohnsteuer ist es ähnlich, der Werbungskostenpauschbetrag (aktuell 1000 Euro) ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingerechnet und bleibt dem Arbeitnehmer direkt in der Tasche.
Außerdem sollte die Abgeltungssteuer ja dazu führen, dass der Normalbürger seine Kapitalerträge gar nicht mehr erklären muss. Und da ist es ja blöd wenn Lieschen Müller jetzt wegen lediglich 20 Euro Steuern eine Anlage KAP einreicht.
Stefan
du siehst das schon richtig.
Gedacht ist es aber eigentlich anders herum: Nicht weil man es eh zurück bekommt kann man auch erstmal zahlen, sondern die Steuer wird erst gar nicht erhoben weil sie am Ende sowieso zurück gezahlt würde.
Bei der Lohnsteuer ist es ähnlich, der Werbungskostenpauschbetrag (aktuell 1000 Euro) ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingerechnet und bleibt dem Arbeitnehmer direkt in der Tasche.
Außerdem sollte die Abgeltungssteuer ja dazu führen, dass der Normalbürger seine Kapitalerträge gar nicht mehr erklären muss. Und da ist es ja blöd wenn Lieschen Müller jetzt wegen lediglich 20 Euro Steuern eine Anlage KAP einreicht.
Stefan
Re: Freistellungsauftrag - Echte Ersparnis oder nur temporäre Entlastung?
Hi Stefan,
besten Dank für die erste explizite Information, die ich zu diesem Thema erhalten habe!
Viele Grüße
Daisy5
besten Dank für die erste explizite Information, die ich zu diesem Thema erhalten habe!
Viele Grüße
Daisy5