Seite 1 von 1

Verlustrücktrag bei Aktien

Verfasst: 2. Dez 2020, 13:32
von eiselhe
Hallo,

ich hab jetzt verschiedene Quellen gelesen, aber nirgends eine klare, eindeutige Aussage bekommen. Ist es möglich, Aktienverluste in 2020 mit Aktiengewinnen in 2019 zu verrechnen?

In 2019 hatte ich Gewinne realisiert welche versteuert wurden. Später gab es Verluste, die in den Verlustverrechnungstopf eingebucht wurden. Leider hatte ich den Termin 15.12. für die Anforderung der Verlustbescheinigung versäumt. Daher die Frage, ob ich jetzt in 2020 noch eine Verlustbescheinigung beantragen kann und diese für 2020 bescheinigten Verlusten noch mit den Gewinnen in 2019 zu verrechnen sind.

Und wo wir schon dabei sind... muss die Bank den gesamten Verlusttopf bescheinigen oder kann man da auch nur einen Teil bescheinigen lassen, so dass der Rest im Verlusttopf verbleibt und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden kann?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Verlustrücktrag bei Aktien

Verfasst: 2. Dez 2020, 15:01
von reckoner
Hallo,

1. Frage: Verlustrücktrag gibt es bei Kapitalerträgen nicht (mehr).
2. Frage: Die Bank kann die Verluste nur ganz oder gar nicht bescheinigen.

Stefan