BFH - VIII R 11/18 - Verrechnung von Verlusten mit anderen Kapitaleinkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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anja.h
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Registriert: 3. Jun 2019, 11:25

BFH - VIII R 11/18 - Verrechnung von Verlusten mit anderen Kapitaleinkünften

Beitrag von anja.h »

Ich habe durch Steuererstattungen dieses Jahr auch Zinsen erhalten, die meinen Sparerpauschbetrag übersteigen, daher muss ich für 2020 eine Steuererklärung abgeben und die Zinsen über 801 Euro versteuern. Durch Corona ist jedoch mein Depot sehr eingebrochen, sodass ich überlege, durch Teilverkauf einen Verlust zu realisieren (und die Anteile dann gleich wieder zu kaufen) und damit hoffentlich die Kapitaleinkünfte in Summe unter 801 Euro zu drücken. Die Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen Kapitaleinkünften geht im Moment ja noch nicht, ist aber beim BFH anhängig.
Wie realistisch ist eine Entscheidung des BFH zugunsten der Steuerzahler? Ich weiß, Glaskugel, aber vielleicht gibts ja Menschen hier, die sich mit dem Verfahren genauer beschäftigt haben. Ich frage mich z.B. auch, ob die Verrechnung mit Erstattungszinsen möglich sein wird, oder ob nur "normale" Zinsen berücksichtigt werden würden. Danke für alle Hinweise :-)
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