Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TheLastOfUs
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Registriert: 22. Okt 2020, 08:56

Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Beitrag von TheLastOfUs »

Guten Morgen,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich gebe schon seit Jahren meine Steuererklärung sehr früh ab, da ich für meine Verhältnisse relativ viel wiederbekomme und das Geld "schnell haben möchte".
Jetzt habe ich aber erfahren, dass man - wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist - die Abgabe hinauszögern kann, um dann zusätzlich Zinsen vom Finanzamt zu bekommen. Die Steuererklärung für 2019 habe ich demnach noch nicht eingereicht, dies würde ich folglich spätestens am 31.12.2023 tun.

Allerdings habe ich auch erfahren, dass man danach angeblich zur Abgabe verpflichtet wird. Die einen sagen so, die anderen so... Über google habe ich nur herausgefunden, dass das auch irgendwas mit dem Freibetrag von 801 € zu tun haben soll.

Zu meiner Person:
- ledig, single, keine Kinder
- nichtselbstständige Tätigkeit
- kirchensteuerpflichtig

Bei Bank 1 habe ich einen Freistellungsauftrag von 400€ und bekomme ca. 80€ Zinsen/Dividenen im Jahr.
Bei Bank 2 habe ich einen Freistellungsauftrag von 401€ und bekomme ca. 120€ Zinsen/Dividenen im Jahr.

Ansonsten sind mir keine Kapitalerträge bekannt.
Durch meine Steuererklärung(en) bekomme ich immer ungefähr 1.700€ wieder. Zinserträge aus Steuererstattung belaufen sich dann wohl auf rund 250€

Nun meine Frage: Was passiert alles, nachdem ich meine Steuererklärung für 2019 im Jahre 2023 eingereicht habe? Bin ich danach wirklich zur Abgabe meiner Steuerklärung für 2020 und Folgejahre verpflichtet?

Wäre nett, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte :)
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Bin ich danach wirklich zur Abgabe meiner Steuerklärung für 2020 und Folgejahre verpflichtet?
Nein. Verpflichtet bist du maximal für die Jahre in denen du Zinsen ohne Steuerabzug bekommen hast (Zuflussprinzip), in deinem Modell also 2023 oder 2024.
Andere Gründe für eine Pflichtveranlagung natürlich außen vor.

Und noch eine Anmerkung: Es gibt Bestrebungen, die Höhe der Zinsen zu ändern, verlass' dich also nicht so sehr darauf, dass es wirklich 250 Euro werden.

Stefan
TheLastOfUs
Beiträge: 3
Registriert: 22. Okt 2020, 08:56

Re: Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Beitrag von TheLastOfUs »

Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Dass ich in meinem Modell frühestens für 2023 verpflichtet wäre macht Sinn...
Aber hat das dann nicht trotzdem Einfluss auf die Steuerklärungen der Jahre 2020, 2021 und 2022?

Angenommen ich bekomme 2023 meinen Steuerbescheid fürs Jahr 2019. Dann müsste ich bis Mitte 2024 die Steuererklärung für 2023 einreichen. Dies wiederum geht doch erst, wenn auch die Jahre 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen sind?! Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich da gerade irgendwo einen Denkfehler drin habe...
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Dies wiederum geht doch erst, wenn auch die Jahre 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen sind?!
Nein. Steuererklärungen müssen nicht in chronologischer Reihenfolge abgegeben werden, das geht auch durcheinander.

Stefan
TheLastOfUs
Beiträge: 3
Registriert: 22. Okt 2020, 08:56

Re: Zinsen aus Steuererstattung - Abgabepflicht?

Beitrag von TheLastOfUs »

Vielen Dank.

Kann mir evtl. noch jemand sagen, ob ich für das Steuerjahr, in welchem ich die Zinsen bekomme, zu einer Abgabe verpflichtet werde?
Anhand der Daten aus meinem Beispiel und ohne Berücksichtigung anderer evtl. veränderbarer Voraussetzungen.
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