Einkommensteuererklärung wegen steuerfreier Gewinne

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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oki.doki
Beiträge: 5
Registriert: 18. Aug 2020, 09:43

Einkommensteuererklärung wegen steuerfreier Gewinne

Beitrag von oki.doki »

Hallo zusammen,

ich muss auch mal etwas fragen, da ich im Internet keine Antwort dazu finde.

Ich bin Student und habe keinerlei Einkünfte, habe das Glück noch daheim zu wohnen und brauche nichts abgeben, sodass ich mich ganz auf mein (für mich echt schweres) Studium konzentrieren kann. Nun bräuchte ich ja keine Steuererklärung zu machen. Ich habe allerdings heuer meine Bitcoins verkauft und damit Gewinn gemacht. Diese Bitcoins hatte ich aber länger als ein Jahr (fünf Jahre), sodass auch dieser Gewinn steuerfrei ist. Ich habe aber gelesen, dass man auch steuerfreie Einnahmen in der Erklärung angeben muss. Meine Frage ist nun, ob ich wegen dieser (steuerfreien) Gewinne nun eine Erklärung machen muss oder nicht? Bzw. überhaupt stellt sich mir die Frage, wenn man steuerfreie Einnahmen nicht angeben würde, ob man da Probleme bekäme? Warum muss man sie überhaupt angeben, wenn keine Steuer erhoben werden kann (ausgenommen natürlich die Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen).
Eine weitere Frage interessiert mich auch noch: Wenn ich mir nun wieder Bitcoins zulegen möchte, wenn sie wieder niedriger stehen und ich würde sie nicht länger als ein Jahr behalten, wieviel müsste ich dann versteuern, wenn ich weiterhin keinen Job habe (mein 2. Studium wird noch lange dauern). Zählt dann nur der Freibetrag von 600,-- EUR oder dürfte ich Gewinne bis zur Freigrenze des Einkommens bei einer Single-Person (glaube so 9.000,-- EUR) steuerfrei erhalten?
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke schon mal für Eure Antwort.
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einkommensteuererklärung wegen steuerfreier Gewinne

Beitrag von reckoner »

Hallo,

du musst keine Erklärung abgeben. Aber grundsätzlich solltest du die Unterlagen aufbewahren, damit du bei Nachfragen die Steuerfreiheit (>1 Jahr) leicht belegen kannst.
Das man die Erträge trotzdem angeben muss gilt allenfalls, wenn sie nur aufgrund von Freibeträgen steuerfrei wären (also eigentlich steuerpflichtig, aber beispielsweise unter dem Grundfreibetrag); ich bin da aber auch schon immer anderer Meinung, das führt hier aber zu weit.
Zählt dann nur der Freibetrag von 600,-- EUR oder dürfte ich Gewinne bis zur Freigrenze des Einkommens bei einer Single-Person (glaube so 9.000,-- EUR) steuerfrei erhalten?
Letzteres. Und wie gesagt gibt es für diesen Fall die Meinung, dass dann erklärt werden müsste.

600 Euro ist übrigens kein Freibetrag (wie der Grundfreibetrag), sondern eine Freigrenze - bist du drüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Stefan
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