Hallo,
ich bin leider kompletter Steuer Laie.
Ich habe Kapitalerträge aus Aktienverkäufen erzielt, davon wird von meiner Bank automatisch die Kapitalertragssteuer einbehalten.
In meiner Einkommenssteuererklärung trage ich ja dann wiederum alle Kapitalerträge ein.
Werden die dann erneut besteuert (vorrausgesetzt ich liege über dem Steuerfreibetrag)?
mfg & vielen Dank im Vorraus,
Heiko
Kapitalerträge durch Est erneut besteuert?
Re: Kapitalerträge durch Est erneut besteuert?
Nein, werden sie nicht. Wenn Sie sog. "Günstigerprüfung" beantragen, werden sie aber evtl. mit einem geringeren Steuersatz besteuert.
Re: Kapitalerträge durch Est erneut besteuert?
Hallo,
warum willst du die Kapitalerträge überhaupt erklären?
Stefan
warum willst du die Kapitalerträge überhaupt erklären?
Stefan