Verspätungszuschlag wegen Steuerrückzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TillM
Beiträge: 1
Registriert: 9. Jul 2020, 09:43

Verspätungszuschlag wegen Steuerrückzahlung

Beitrag von TillM »

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu hier und würde mich echt freuen, wenn man mir helfen könnte.

Ich habe in diesem Jahr meine Steuererklärungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 abgegeben. 2017 war mein erstes Jahr der Beschäftigung. Zu diesem Jahr habe ich eine Steuererstattung bekommen, die ungefähr im April auf meinem Konto war. Ich hatte die anderen Steuererklärungen schon fertig habe aber gewartet, dass ich meine Steuernummer bekomme. Nun habe ich den Steuerbescheid für 2018 bekommen, laut diesem muss ich eine Nachzahlung von 1€ leisten, allerdings wurde auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Auf Nachfrage teilte die Sachbearbeiterin mir mit ich wäre zur Abgabe verpflichtet gewesen, weil ich ja eine verzinste Steuererstattung bekommen hätte und dies als Einkünfte auf Kapitalerträgen gelte. Was ich aber nicht verstehe ist, dass ich ja zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist noch nichts von meinen Einnahmen und daher auch der Pflicht zur Abgabe wusste.
Gibt es hier irgendeine Handhabe? Oder einen Ansatzpunkt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar!

Liebe Grüße
Till
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verspätungszuschlag wegen Steuerrückzahlung

Beitrag von Tom998 »

Wenn Sie ihre Steuererklärung 2017 in 2020 abgegeben haben und ihnen das Guthaben (incl. Zinsen gem. § 233a AO) in 2020 ausgezahlt wurde, haben Sie allenfalls für 2020 eine Abgabepflicht. Die Zinsen gem. § 233a AO sind in der Tat Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2020. Ob diese zu einer Pflichtveranlagung führen, hängt davon ab, ob Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 € mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen überschreiten.
Eine Pflichtveranlagung für 2018 kann man daraus aber wirklich nicht herleiten, mangels verspäteter Abgabe ist dann auch kein Verspätungszuschlag festzusetzen.
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