ich habe 2014 eine Immobilie über einen Makler gekauft.
Diese Immo habe ich 2019 mit Gewinn verkauft.
Um die Spekulationssteuer zu minimieren hat mein damaliger Steuerberater, (2020 habe ich mir einen neuen Steuerberater gesucht),
geraten in dem Kaufvertrag die Küche und das Inventar explizit zu deklarieren.
->
Code: Alles auswählen
Der Kaufpreis beträgt € 200.000,00
Im Kaufpreis enthalten sind ein auf den Kaufgegenstand entfallender In-
standhaltungsrücklagenanteil von € 1.326,00 und für die mitverkaufte Einbauküche inkl. aller Elektro-
geräte, Badezimmermöbel und Plissees ein Betrag von € 20.000,00, ohne
dass der Verkäufer die Haftung für eine steuerliche Anerkennung dieser Be-
träge übernimmt. Der Anteil des Verkäufers am Gemeinschaftsvermögen ist
mitverkauft.
Was ist nun richtig?
Hätte ich gewusst das die die vollen 221.326€ als Berechnungsgrundlage genommen werden, hätte ich die Wohnung nicht verkauft.