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Keine Ahnung. Vielleicht irgendeine Meldung aus dem Ausland?Wie kommt das Finanzamt dazu, ohne weiteren Kommentar diese einfach anzusetzen?
Wenn es ganz normale Dividenden waren und sich das Depot bei einer deutschen Bank befindet dann muss man nichts mehr erklären.Oder hätte ich den Betrag angeben müssen?
Nein, da hat sich nichts geändert, du siehst das vollkommen richtig.Meines Wissens muß in die Anlage KAP seit 2009 nur hinein, was noch nicht versteuert ist, oder hat sich das geändert?
§121 AOHättest Du vielleicht noch einen Link auf die Rechtsgrundlage, dass das FA sowas erläutern soll/muss?
Und eben diese Einnahmen wurden wahrscheinlich im Rahmen des automatisierten internationalen Datenaustausches von den portugiesischen Behörden an das BZSt gemeldet. Da das FA durch deine Steuererklärung KEINE Angaben dazu hat, dass diese Anteile bei einer deutschen Bank verwaltet werden und die nach DBA noch ausstehende Steuer bereits einbehalten wurde, hat das FA zwei Möglichkeiten:Die Einnahme gibt es tatsächlich, und aufgrund der NN Euro lässt sich die Dividende den Aktien einer portugiesischen Firma zuordnen.
... und wäre hier eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Ein Anruf und die Übermittlung des entsprechenden Nachweises per Email hätte die Sache wahrscheinlich in 5 Minuten erledigt!Einspruch ist schon raus,
... ist erfüllt ...§121 AO
taxpertEs wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.
Dann muss es aber schon falsch an die portugiesische Behörde gemeldet worden sein.Und eben diese Einnahmen wurden wahrscheinlich im Rahmen des automatisierten internationalen Datenaustausches von den portugiesischen Behörden an das BZSt gemeldet.
??? - das ist doch keine Erläuterung.... ist erfüllt ...
Um richtig zu melden, müsste das meldepflichtige Finanzinstitut wissen, dass die Anteile bei einer deutschen Bank verwahrt werden, die bereits die noch in D anfallende Steuer einbehält. Aber natürlich hast Du Recht, viele der aus dem Ausland kommenden Mitteilung sind teilweise falsch! Damit wären wir wieder bei den bereits genannten Möglichkeiten des FA zu reagieren!Dann muss es aber schon falsch an die portugiesische Behörde gemeldet worden sein.
Doch natürlich, es erläutert die Abweichung von der Erklärung. Das "Woher kommt die Information?" kann nachgereicht werden.das ist doch keine Erläuterung.
. Selbst wenn diese Angabe fehlen würde, würde das nicht zur Nichtigkeit des Bescheides führen, sondern nur die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr erweitern.Es wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt. Der Stpfl ist doch jetzt bereits in die Lage versetzt, den Bescheid zu prüfen. Daran würden auch weitere Erläuterungen, woher die Informationen stammen, etwas ändern, oder?
In 5 Min erledigt - Du bist ja optimistisch. Ich hatte in 13 Jahren Selbständigkeit keine Konflikte mit dem FA, aber nun eine 3-stellige Summe privater Einnahmen, das mache ich dann doch lieber schriftlich. Die Steuererklärung für 2019 hatte ich schon Mitte Januar gemacht, und die haben gut 4 Monate gebraucht, sie zu bearbeiten. Wenn die Email verlorengeht, ist die Einspruchsfrist vorbei und die Kohle weg.... und wäre hier eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Ein Anruf und die Übermittlung des entsprechenden Nachweises per Email hätte die Sache wahrscheinlich in 5 Minuten erledigt!Einspruch ist schon raus,
... ist erfüllt ...§121 AOEs wurden ausländische Dividenden in Höhe von NN Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt.
In 5 Min erledigt - Du bist ja optimistisch.
Nein, das ist kein Optimismus, sondern Kenntnisreichtum.
Ich hatte in 13 Jahren Selbständigkeit keine Konflikte mit dem FA, aber nun eine 3-stellige Summe privater Einnahmen, das mache ich dann doch lieber schriftlich. Die Steuererklärung für 2019 hatte ich schon Mitte Januar gemacht, und die haben gut 4 Monate gebraucht, sie zu bearbeiten.
Das liegt daran, dass vor März seitens des Finanzamtes gar nichts bearbeitet werden KANN, weil die Software noch nicht vorliegt- was übrigens kein Geheimnis ist.
Wenn die Email verlorengeht, ist die Einspruchsfrist vorbei und die Kohle weg.
Da stand "telefonieren und den Beleg per Email einreichen". Das Telefonat ist der Einspruch.
Was die Erläuterung betrifft, finde ich das doch reichlich dürftig. Die Zuordnung mußte ich mehr oder minder raten.
Ein Telefonat hätte hier Klarheit gebracht.
Soll ja Leute geben, die halten mehr als nur eine Sorte Wertpapier. Frage mich auch gerade, wie man das zukünftig vermeiden soll. Ich könnte natürlich die Kapitalerträge angeben, aber die Bank bestätigt die nur als Gesamtsumme. Im vorauseilenden Gehorsam sämtliche Depotabrechnungen einzureichen, wäre sicher übertrieben.
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