Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Hallo an alle,
hier ist meine Frage: hat man Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn man ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland ist aber man auch Aktiengewinne von einem Konto in einem anderen EU-Land unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro hat?
hier ist meine Frage: hat man Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn man ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland ist aber man auch Aktiengewinne von einem Konto in einem anderen EU-Land unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro hat?
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
hat man Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn man ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland ist Kann man mit sowenig Angaben nicht sagen - manche AN müssen eine machen, andere nicht.
aber man auch Aktiengewinne von einem Konto in einem anderen EU-Land unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro hat? Daraus ergibt sich noch keine Pflicht - ansonsten siehe oben.
aber man auch Aktiengewinne von einem Konto in einem anderen EU-Land unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro hat? Daraus ergibt sich noch keine Pflicht - ansonsten siehe oben.
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Hallo,
Es kann aber sein, dass das Finanzamt dazu auffordert.
Stefan
Wenn das die einzigen Kapitalerträge sind muss man imho nicht erklären.aber man auch Aktiengewinne von einem Konto in einem anderen EU-Land unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro hat?
Es kann aber sein, dass das Finanzamt dazu auffordert.
Stefan
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Meinen Sie, dass das Finamzamt "sich melden" würde, im Fall eine eigentliche Pflicht vorliegt? Nein, meint er nicht. Es liegt ja keine Pflicht vor - es kann aber eine entstehen, wenn einen das FA auffordert, eine Erklärung einzureichen.
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Hallo,
Da aber die Finanzämter Konten im Ausland gemeldet bekommen (zumindest von den meisten Ländern), könnte es sein, dass daraufhin dann eine Aufforderung kommt.
Dem kann man vielleicht vorbeugen indem man dem Finanzamt einfach mitteilt, dass es da was gibt, der Sparerpauschbetrag aber insgesamt (also mit allen Konten und Depots, auch den inländischen) nicht überschritten wurde. Oder man entgegnet erst der Aufforderung so.
Was dem Sachbearbeiter am Ende reicht kann man natürlich nie sagen, jeder ist anders.
Stefan
Erstmal, es liegt imho keine Pflicht vor.Meinen Sie, dass das Finamzamt "sich melden" würde, im Fall eine eigentliche Pflicht vorliegt?
Da aber die Finanzämter Konten im Ausland gemeldet bekommen (zumindest von den meisten Ländern), könnte es sein, dass daraufhin dann eine Aufforderung kommt.
Dem kann man vielleicht vorbeugen indem man dem Finanzamt einfach mitteilt, dass es da was gibt, der Sparerpauschbetrag aber insgesamt (also mit allen Konten und Depots, auch den inländischen) nicht überschritten wurde. Oder man entgegnet erst der Aufforderung so.
Was dem Sachbearbeiter am Ende reicht kann man natürlich nie sagen, jeder ist anders.
Stefan
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Zuerst danke für Ihre Meinung. Ich verstehe was Sie meinen aber ich verstehe nicht so gut was "Aufforderung" von dem Finanzamt bedeutet: wenn eine Aufforderung kommt, wie würde man das erfahren? Würde man eine Mitteilung vom FA bekommen?Da aber die Finanzämter Konten im Ausland gemeldet bekommen (zumindest von den meisten Ländern), könnte es sein, dass daraufhin dann eine Aufforderung kommt.
Dem kann man vielleicht vorbeugen indem man dem Finanzamt einfach mitteilt, dass es da was gibt, der Sparerpauschbetrag aber insgesamt (also mit allen Konten und Depots, auch den inländischen) nicht überschritten wurde. Oder man entgegnet erst der Aufforderung so.
Was dem Sachbearbeiter am Ende reicht kann man natürlich nie sagen, jeder ist anders.
Re: Einkommensteuererklärung, Konto Ausland
Hallo,
Stefan
Genau.Würde man eine Mitteilung vom FA bekommen?
Stefan