Hallo,
hätte da mal einige Fragen zu entstandenen Verluste aus Aktienverkäufen.
ich habe in meinem Aktienaltbestand (älter als 4 Jahre) einen Posten der sich wohl nicht mehr erholen wird und ich mit Verlust verkaufen werde. Meine Überlegungen hierzu sind:
Kann ich diesen Verlust auch auf die Kapitalertragssteuer für andere Kapitaleinkünfte gegen rechnen?
Soll ich warten bis ich andere, jüngere Aktien (2009 gekauft) mit Gewinn verkaufe, sodass ich den Verlust aus dem Altbestand dann gegenrechnen kann
Bringt mir der entstehende Verlust aus den alten Aktienbestand überhaupt etwas? Stichwort Verlustpolsterrechnung?
Wäre super, wenn mir dazu jemand weiterhelfen könnte!
Danke schon im Voraus
Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich geltend machen
Re: Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich geltend machen
4 Jahr alte Papiere können mit nichts verrechnet werden, für die gilt nämlich immer noch die Altregelung.
Nach einem Jahr Behaltensfrist kann für diese Altpapiere steuerlich nichts geltend gemacht werden.
Nach einem Jahr Behaltensfrist kann für diese Altpapiere steuerlich nichts geltend gemacht werden.
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