Gekündigte fondgebundene Versicherung aus dem Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Zand
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Registriert: 2. Mär 2020, 17:28

Gekündigte fondgebundene Versicherung aus dem Ausland

Beitrag von Zand »

Hallo Forum,

ich hatte letztes Jahr eine fondgebundene Versicherung aus dem Ausland gekündigt.
Meine Steuererklärung hatte ich in der Vergangenheit immer eigenständig ausgefüllt. Hat soweit auch immer gut funktioniert. Leider habe ich 2019 einen Sonderfall, bei dem ich nicht weiß, wie ich dies in die Maske eintrage und in welcher Höhe.

Über Sinn und Unsinn dieser Versicherung möchte ich nicht diskutieren.
Ich hoffe Ihr habt Verständnis dafür, dass ich die Beträge und die Versicherung "geschwärzt" habe. Das Unternehmen kommt aus Liechtenstein.

Folgende Info habe ich aus der Kündigung.

Der Rückkaufswert Ihrer gekündigten Versicherung beläuft sich auf BETRAG A, welchen wir Ihnen zum 28.09.2019 überweisen werden.
Eventuelle Kapitalerträge müssen von Ihnen selbst berücksichtig und bei der Einkommenssteuererklärung entsprechend angegeben werden. Unternehmen A kann als ausländisches Versicherungsunternehmen kein Steuerabzug vornehmen. In Ihrem oben genannten Auszahlbetrag sind Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr 6 EstG in Höhe von –BETRAG B (negativer Betrag) enthalten. Wir empfehlen Ihnen, mit einem steuerlichen Berater abzuklären, ob die von Ihnen auf der Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erbachten Leistungen und Zahlungen für die Beratung und den Abschluss des Versicherungsvertrages in Höhe von insgesamt BETRAG C gegebenenfalls steuerrechtlich bzw. ertragsmindernd berücksichtig werden können.



Sollten weitere Infos nötig sein, gerne melden. Ich bin über jede Hilfe dankbar.


Gruß
Andreas
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