Abgeltungssteuer bei beschräkter Steuerpflicht

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hepter
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Abgeltungssteuer bei beschräkter Steuerpflicht

Beitrag von hepter »

Hallo Zusammen :-)

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe von euch.

Folgender Sachverhalt: Ich bin zum 01.04.2017 fuer 3 Jahre nach China entsendet worden. Da wir unseren deutschen Wohnsitz in der Zeit aufegloest haben bin ich nur beschränkt steuerpflichtig. Ich halte weiterhin Depots bei deutschen aber auch bei ausländischen Banken und erziele auf diesen Kapitalerträge in Form von Dividenden und Kursgewinnen. Wie sind diese nun zu versteuern? Es gibt ein Doppelbesteuerungabkommen zwischen China und Deutschland und dies habe ich auch gelesen werde aber nicht wirklich schlau draus. Ich habe es im etwa wie folgt verstanden - glaube aber leider falsch.
Handelt es sich bei den Aktiengesellschaften um Unternehmen mit Sitz in Deutschland fällt die Steuer gem. Quellsteuerprinzip auch in Deutschland an. Fragt sich nur in welcher Höhe, da die Abgeltungssteuer scheinbar nicht greift. Handelt es sich um ausländische Aktiengesellschaften muss ich entweder in China also meinem Wohnsitzland oder im Quellstaat steuern zahlen?!
Was ist mit den Sparerpauschbeträgen von 801 bzw. 1602 Eur. Gelten diese auch bei beschränkter steuerpflicht?

Viele Grüße und vielen Dank schonmal für eure Hilfe
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