Kapitalerträge bei vielen Banken- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsantrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerfragen123
Beiträge: 1
Registriert: 3. Jan 2020, 16:00

Kapitalerträge bei vielen Banken- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsantrag

Beitrag von steuerfragen123 »

Liebe Community

ich bin ein Student mit geringem Einkommen, sodass ich keine Steuern dafür zahlen muss. Gleichzeitig habe ich viele Konten & Depots, sodass die erzielten Kapitalerträge sehr unübersichtlich sind. Deswegen frage ich mich folgendes:

Mein Problem bei Freistellungsaufträgen ist, dass ich nicht abschätzen werde, wie hoch die Kapitalerträge sind, die bei verschiedenen Banken anfallen. Deswegen kann ich nicht alle Kapitalertragssteuern abziehen, obwohl meine gesamten Kapitalerträge unter 801€ liegen. Gibt es eine Möglichkeit sich einfach alle Kapitalertragssteuern bei allen Banken bei der Steuererklärung zurückzuholen oder ist dies auch mit dem Nichtveranlagungsantrag möglich?

Kann ich einen Nichtveranlagungsantrag auch für die Vergangenheit ausstellen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kapitalerträge bei vielen Banken- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsantrag

Beitrag von muemmel »

Gibt es eine Möglichkeit sich einfach alle Kapitalertragssteuern bei allen Banken bei der Steuererklärung zurückzuholen Ja - die Steuererklärung machen und dabei die "Günstigerprüfung" beantragen. Dann werden Sie nach der Tabelle versteuert, was Ihnen dann wohl die ganze KE-Steuer zurückbringt.
oder ist dies auch mit dem Nichtveranlagungsantrag möglich? Nein, denn die NV-Bescheinigung gilt für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge bei vielen Banken- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsantrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

muemmel lag hier ein bisschen falsch (der Fragesteller kommt ja nicht einmal über 801 Euro, da braucht es keine Günstigerprüfung).
Gibt es eine Möglichkeit sich einfach alle Kapitalertragssteuern bei allen Banken bei der Steuererklärung zurückzuholen
Natürlich. Das ist sogar einer der Gründe für den Antrag Zeile 5 in der Anlage KAP.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung dürfte nicht klappen, du schreibst ja, dass du noch ein weiteres Einkommen hast. Außerdem wollen die Banken soweit ich weiß ein Original haben, keine Ahnung wie das bei mehreren Banken geht und ob überhaupt.

Du kannst aber die Freistellungsaufträge einfach immer wieder anpassen. Entweder kurz bevor der Steuerfall eintritt, oder halt direkt danach, die Bank sollte dann die Steuer auch wieder erstatten (machen manche aber nur zu bestimmten Stichtagen).
ich nicht abschätzen werde, wie hoch die Kapitalerträge sind, die bei verschiedenen Banken anfallen.
Warum eigentlich nicht?
Klar, ob es nun 200 oder 220 Euro sind kann man nicht voraussehen, aber grob muss es doch möglich sein. Dann kannst du beispielsweise 700 Euro entsprechend der Prognose auf die Freistellungsaufträge aufteilen, und die restlichen 101 Euro hast du als Reserve (halt für die Bank bei der du richtig daneben lagst).

Eine weitere Möglichkeit die ich dir hier aber nur unter vorgehaltener Hand sage ist: Bei allen Banken 801 Euro freistellen lassen.
Solange du das im Griff hast und den Höchstbetrag auch in Summe nicht überschreitest merkt das niemand, gemeldet werden nur die in Anspruch genommenen Beträge.
Offiziell ist das aber nicht zulässig. Und wenn du es nicht abschätzen (s.o.) auch gefährlich.

Was für Kapitalerträge hast du denn? Spekulativ? Kannst du das selbst steuern?
Beispiel: Der eine hat nur Fonds und bekommt jedes Jahr Ausschüttungen, die kann er gut prognostizieren, aber nicht so leicht verhindern. Und der andere spekuliert mit Aktien oder Derivaten, und kann dann selber entscheiden ob er Gewinne realisiert oder eben nicht.

Stefan
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