ich bin gerade dabei den Verlustvortrag für 2018 zu machen. 2018 hatte ich einen Verlust von 3000€ und Kapitalerträge in Höhe von 110€ (und 1€ ausländische Quellsteuer). Davon wurde alles vom Pauschalbetrag abgedeckt, Kapitalertragssteuern wurden keine gezahlt. Ich frage mich nun, ob ich die Anlage KAP ausfüllen muss, da ich hierzu auf den ersten Blick widersprüchliche Informationen gefunden habe:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/2555/wie_funktionieren_der_verlustabzug_verlustruecktrag_und_verlustvortrag
Das verstehe ich so, dass die Kapitalerträge mit meinen Verlusten aus Werbekosten nichts zu tun haben.Im Verlustentstehungsjahr ist ein Verlustausgleich nur innerhalb derselben Untereinkunftsart möglich, d. h. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden (nur horizontaler Verlustausgleich).
https://www.wertpapier-forum.de/topic/51247-wird-verlustvortrag-aus-werbungskosten-aus-dem-studium-durch-kapitalertr%C3%A4ge-gr%C3%B6%C3%9Fer-als-pauschbetrag-geschm%C3%A4lert-auch-bei-nv-bescheinigung/
Hier wurden die Kapitalerträge mit dem Verlust verrechnet aber die Beispielrechnung war über den 801€
https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-ein-verlustvortrag/
Hier wird die Anlage KAP nicht einmal erwähnt.Für den Antrag auf Verlustfeststellung musst du in der Kopfzeile des Mantelbogens ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ machen. Zusätzlich füllst du die Anlage N aus.
Bist du Student, rechnest du einfach all deine Ausgaben für das Studium zusammen und trägst sie in Anlage N unter den Fortbildungskosten auf Seite 2 ein. Unter Umständen fordert das Finanzamt noch Nachweise. Deshalb bewahre alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf!
Ich verstehe es so, dass, wenn ich 2019 wieder kein Einkommen hätte aber 3000€ Kapitalerträge ich diese mit dem Verlust aus dem Vorjahr verrechnen müsste die Kapitalerträge im Entstehungsjahr keinen Einfluss auf den Verlust haben.
Vielen Dank!