Anlage KAP bei Verlustvortrag wg. Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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user_j
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2019, 14:21

Anlage KAP bei Verlustvortrag wg. Studium

Beitrag von user_j »

Hallo,

ich bin gerade dabei den Verlustvortrag für 2018 zu machen. 2018 hatte ich einen Verlust von 3000€ und Kapitalerträge in Höhe von 110€ (und 1€ ausländische Quellsteuer). Davon wurde alles vom Pauschalbetrag abgedeckt, Kapitalertragssteuern wurden keine gezahlt. Ich frage mich nun, ob ich die Anlage KAP ausfüllen muss, da ich hierzu auf den ersten Blick widersprüchliche Informationen gefunden habe:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/2555/wie_funktionieren_der_verlustabzug_verlustruecktrag_und_verlustvortrag
Im Verlustentstehungsjahr ist ein Verlustausgleich nur innerhalb derselben Untereinkunftsart möglich, d. h. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden (nur horizontaler Verlustausgleich).
Das verstehe ich so, dass die Kapitalerträge mit meinen Verlusten aus Werbekosten nichts zu tun haben.

https://www.wertpapier-forum.de/topic/51247-wird-verlustvortrag-aus-werbungskosten-aus-dem-studium-durch-kapitalertr%C3%A4ge-gr%C3%B6%C3%9Fer-als-pauschbetrag-geschm%C3%A4lert-auch-bei-nv-bescheinigung/
Hier wurden die Kapitalerträge mit dem Verlust verrechnet aber die Beispielrechnung war über den 801€

https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-ein-verlustvortrag/
Für den Antrag auf Verlustfeststellung musst du in der Kopfzeile des Mantelbogens ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ machen. Zusätzlich füllst du die Anlage N aus.
Bist du Student, rechnest du einfach all deine Ausgaben für das Studium zusammen und trägst sie in Anlage N unter den Fortbildungskosten auf Seite 2 ein. Unter Umständen fordert das Finanzamt noch Nachweise. Deshalb bewahre alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf!
Hier wird die Anlage KAP nicht einmal erwähnt.

Ich verstehe es so, dass, wenn ich 2019 wieder kein Einkommen hätte aber 3000€ Kapitalerträge ich diese mit dem Verlust aus dem Vorjahr verrechnen müsste die Kapitalerträge im Entstehungsjahr keinen Einfluss auf den Verlust haben.

Vielen Dank!
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP bei Verlustvortrag wg. Studium

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal: Für 2018 ist es problemlos, du erklärst die Kapitalerträge einfach gar nicht (keine Anlage KAP).
Im Verlustentstehungsjahr ist ein Verlustausgleich nur innerhalb derselben Untereinkunftsart möglich, d. h. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden (nur horizontaler Verlustausgleich).
Da ging es aber um ganz bestimmte Einkunftsarten (siehe die Liste über dem Zitattext).
Für Kapitalerträge gilt das nicht (für Verluste schon, aber eben nicht unbedingt für Gewinne, siehe nächsten Absatz).
Ich verstehe es so, dass, wenn ich 2019 wieder kein Einkommen hätte aber 3000€ Kapitalerträge ich diese mit dem Verlust aus dem Vorjahr verrechnen müsste die Kapitalerträge im Entstehungsjahr keinen Einfluss auf den Verlust haben.
Verstehe ich nicht so ganz.
Aber wenn du 3000 Euro Kapitalerträge haben wirst dann musst du entweder Abgeltungssteuer darauf zahlen (25% + Soli + Kirche), oder aber die Günstigerprüfung beantragen (KAP Zeile 4). Und bei Letzterem würden die Kapitalerträge gegen deine Verluste und Verlustvorträge gerechnet (und zwar vorrangig vor dem Grundfreibetrag).

So ist das nun mal mit einem Verlustvortrag, oft verpufft der Vorteil wegen dem Grundfreibetrag (insbesondere wenn man bedenkt, dass man im ersten Jahr vielleicht nur ein paar Monate arbeitet, und auch sicher nicht mit einem Top-Einkommen anfängt).

Stefan
user_j
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2019, 14:21

Re: Anlage KAP bei Verlustvortrag wg. Studium

Beitrag von user_j »

Guten Abend,

vielen dank für die Antwort.
Aber wenn du 3000 Euro Kapitalerträge haben wirst dann musst du entweder Abgeltungssteuer darauf zahlen (25% + Soli + Kirche), oder aber die Günstigerprüfung beantragen (KAP Zeile 4). Und bei Letzterem würden die Kapitalerträge gegen deine Verluste und Verlustvorträge gerechnet (und zwar vorrangig vor dem Grundfreibetrag).
Das war die fehlende Info, jetzt ist mir auch das Beispiel aus dem Wertpapierforum klar.

Dass der Verlustvortrag meistens nichts bringt und z.B. durch Hiwi-Jobs aufgebraucht wird, habe ich zum Glück gemerkt bevor ich die Rechnungen der Vorjahre raussuchen wollte. 2018 war mein letztes Studiumsjahr (davor war der Verlust immer durch Praktika und Hiwi-Jobs aufgebraucht) und da aus dem ersten geplanten Job ab Oktober doch nichts wurde hat sich der Verlust angesammelt. Mittlerweile arbeite ich seit Februar und kann den Verlust dadurch wenigstens für 2019 nutzen.
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