Besteuerung Bundesschatzbriefe bei vorzeitiger Rückgabe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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VictimOfTaxes
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Registriert: 7. Nov 2010, 09:53

Besteuerung Bundesschatzbriefe bei vorzeitiger Rückgabe

Beitrag von VictimOfTaxes »

Guten Tag liebe Forenteilnehmer,

kennt sich jemand mit der Besteuerung von Bundesschatzbriefen aus?

Bundesschatzbriefe konnten, bzw. können bekanntlich nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres täglich zurückgeben werden.
Die Tücke liegt jedoch im Detail: Die Frist von 1 Jahr gilt allerdings ab Beginn der Laufzeit, mithin nicht ab Erwerb.

Daher ist wiederholt der Fall eingetreten, dass ich Bundesschatzbriefe zurückgegeben habe, die demnach weniger als 12 Monate in meinem Besitz waren.

Beispiel:

- Auflage und damit Laufzeitbegin am 01.05.XX
- Kauf am 31.05.XX
- Verkauf vor dem 31.05. des Folejahres

Die Erträge sind in den jeweiligen Jahresbescheinigungen bis 2008 dennoch in Summe als einzutragen in Anlage KAP Zeile 6 ( in 2009 in Zeile 7 und 8 ) aus, was einer Besteuerung nach Einkunftsart § 20 EStG entspricht. Ich stelle mir die Frage: Ist das so korrekt oder handelte es sich hierbei nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG, was bis 2008 statt in Anlage KAP in Anlage SO zu erklären gewesen wäre?

Vielen Dank
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