Guten Tag,
wenn man bei 2 Broker Aktien handelt, ist es dann folgendes steuerrechtlich gestattet ? :
Für ein Konto nur die von der Bank abgeführte Abgeltungssteuer zu leisten.
Für das andere Konto möchte ich die Erträge in der EKST-Erklärung unter Kapitalerträge geltend machen.
Freundliche Grüße
marauder
Abgeltungssteuer bei 2 Broker
Re: Abgeltungssteuer bei 2 Broker
Hallo,
ja, ist erlaubt. Von der/den nicht erklärten Bank/en musst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen (KAP Zeile 13).
Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) ist dann allerdings nicht möglich.
Und noch eine letzte Anmerkung: Die nicht erklärte Bank muss schon komplett versteuert haben, also ggf. auch Kirchensteuer, und keine Ersatzbemessungsgrundlage.
Stefan
ja, ist erlaubt. Von der/den nicht erklärten Bank/en musst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen (KAP Zeile 13).
Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) ist dann allerdings nicht möglich.
Und noch eine letzte Anmerkung: Die nicht erklärte Bank muss schon komplett versteuert haben, also ggf. auch Kirchensteuer, und keine Ersatzbemessungsgrundlage.
Stefan