Spekulationssteuer
Spekulationssteuer
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich der versteuerung einer Eigentumswohnung.
Meine Familie hat vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Wir möchten die Wohung ca. 2 Jahre behalten und dann gewinnbringend verkaufen. In dieser Zeit werde ich (der Sohn) dort wohnen.
Als eigentümerin ist meine Mutter eingetragen.
Meine Frage nun, muss der Gewinn versteuert werden, da die eigentliche Eigentümerin dort nicht Ihren Hauptwohnsitz hat ?
Und was währe, wenn die Wohnung bereits nach einem Jahr verkauft würde ?
Im Voraus, danke für die Hilfe.
ich habe eine Frage bezüglich der versteuerung einer Eigentumswohnung.
Meine Familie hat vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Wir möchten die Wohung ca. 2 Jahre behalten und dann gewinnbringend verkaufen. In dieser Zeit werde ich (der Sohn) dort wohnen.
Als eigentümerin ist meine Mutter eingetragen.
Meine Frage nun, muss der Gewinn versteuert werden, da die eigentliche Eigentümerin dort nicht Ihren Hauptwohnsitz hat ?
Und was währe, wenn die Wohnung bereits nach einem Jahr verkauft würde ?
Im Voraus, danke für die Hilfe.
Re: Spekulationssteuer
Hallo,
es ist egal ob ein oder zwei Jahre, das sind Einkünfte gemäß § 23 EStG und die Frist beträgt 10 Jahre ab Notarvertrag.
Gruß
es ist egal ob ein oder zwei Jahre, das sind Einkünfte gemäß § 23 EStG und die Frist beträgt 10 Jahre ab Notarvertrag.
Gruß
Re: Spekulationssteuer
Aber nur dann, wenn die Wohnung vermietet wurde.
Bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung nicht.
Bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung nicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Spekulationssteuer
darum gehts ja.
Ich wohne dort mietfrei.
Also muss beim Verkauf keine extra umsatzsteuer gezahlt werden, egal wie lang der Zeitraum zwischen kauf und verkauf liegt ?
Ich wohne dort mietfrei.
Also muss beim Verkauf keine extra umsatzsteuer gezahlt werden, egal wie lang der Zeitraum zwischen kauf und verkauf liegt ?
Re: Spekulationssteuer
Hi,
hier geht es nicht um die Umsatzsteuer - die fällt mangels Unternehmerabsichten hier nicht an. Es handelt sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.
Die Veräußerung der Immobilie ist entweder nach 10 Jahren oder bei Selbstnutzung steuerfrei. Selbstnutzung heißt in dem Fall, dass eigentlich deine Mutter die Wohnung bewohnen müsste. Eine mietfreie Überlassung der gesamten Wohnung an den Sohn ist keine Selbstnutzung, es sei denn deine Mutter hat in dem Zeitraum für dich Kindergeld bekommen oder den Kinderfreibetrag geltend machen können. Nur in dem Fall liegt trotzdem eine Selbstnutzung vor und somit eine steuerfreie Veräußerung.
hier geht es nicht um die Umsatzsteuer - die fällt mangels Unternehmerabsichten hier nicht an. Es handelt sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.
Die Veräußerung der Immobilie ist entweder nach 10 Jahren oder bei Selbstnutzung steuerfrei. Selbstnutzung heißt in dem Fall, dass eigentlich deine Mutter die Wohnung bewohnen müsste. Eine mietfreie Überlassung der gesamten Wohnung an den Sohn ist keine Selbstnutzung, es sei denn deine Mutter hat in dem Zeitraum für dich Kindergeld bekommen oder den Kinderfreibetrag geltend machen können. Nur in dem Fall liegt trotzdem eine Selbstnutzung vor und somit eine steuerfreie Veräußerung.
Re: Spekulationssteuer
danke, das hilft mir schonmal sehr
Ich habe allerdings dazu noch eine Frage,
wie lange muss man dort bei selbstnutzung wohnen bleiben, damit das ganze steuerfrei wird ?
Ich habe allerdings dazu noch eine Frage,
wie lange muss man dort bei selbstnutzung wohnen bleiben, damit das ganze steuerfrei wird ?
Re: Spekulationssteuer
Diese Ansicht ist m.E. nicht richtig.poohchen hat geschrieben: Eine mietfreie Überlassung der gesamten Wohnung an den Sohn ist keine Selbstnutzung, es sei denn deine Mutter hat in dem Zeitraum für dich Kindergeld bekommen oder den Kinderfreibetrag geltend machen können. Nur in dem Fall liegt trotzdem eine Selbstnutzung vor und somit eine steuerfreie Veräußerung.
Bei unentgeltlicher Überlassung an nahe Angehörige liegt auch Selbstnutzung vor.
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