Grundlage für Steuervorauszahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GeckoMecko
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Grundlage für Steuervorauszahlung

Beitrag von GeckoMecko »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2020 Kapitalerträge bei einem ausländischen Broker erwirtschaftet, habe alles sauber in der Steuererklärung angegeben und muss aufgrunddessen jetzt Steuervorauszahlungen leisten.
Ich vereinfache mal das Beispiel und sage:

- Gewinn: 15.0000 €
- Verlust: -10.000 €
- Abzug Sparer Paucsch: -801€
= 4.199 € Ertrag

Jetzt werden als Gundlage für die Berechnung der zukünftigen Steuervorauszahlungen, aber nicht die 4.199€ genommen sondern die Gewinne von 15.000€.

Das macht mich etwas stutzig und ich würde gerne wissen, ob das so die Regel ist oder ein Fehler?


Vielen Dank und Grüße
Gecko
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Grundlage für Steuervorauszahlung

Beitrag von Severina »

Daa ist so die Regel, es wird bei der Festsetzung von Vorauszahlungen nicht davon ausgegangen, dass ein in einem vergangenen Veranlagungszeitraum angefallenener Verlust auch im aktuellen VZ anfällt. Du kannst eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Grundlage für Steuervorauszahlung

Beitrag von taxpert »

Ein solcher Antrag ist eine Erklärung im Sinne des §153 AO und muss, soweit sie sich im Laufe des Jahres als falsch herausstellt, berichtigt werden. Ansonsten stellt die abgegebene Jahreserklärung mit entsprechender Nachzahlung eine -hoffentlich!- strafbefreiende Selbstanzeige dar.

taxpert
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GeckoMecko
Beiträge: 2
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Re: Grundlage für Steuervorauszahlung

Beitrag von GeckoMecko »

Severina hat geschrieben: 7. Mai 2022, 17:32 Daa ist so die Regel, es wird bei der Festsetzung von Vorauszahlungen nicht davon ausgegangen, dass ein in einem vergangenen Veranlagungszeitraum angefallenener Verlust auch im aktuellen VZ anfällt. Du kannst eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Hey Severina,

etwas komisch finde ich die Regelung aber schon. Wenn ich mehr Verlust als Gewinn mache und damit ein negatives Ergebnis haben würde, müsste ich trotzdem Vorausszahlungen auf den Gewinn leisten.


Aber vielen Dank für die Antwort, das hilft auf jeden Fall schon weiter :)

Grüße
Gecko
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