Verlust nachträglich vortragen
Verlust nachträglich vortragen
Hallo, in 2020 habe ich eine Erträgnisaufstellung der Bank bekommen, in der Verluste durch Aktiengeschäfte ausgewiesen wurden. Diese wurden auf Antrag nicht in das Folgejahr übertragen, sondern ausgewiesen. Nun habe ich in 2020 allerdings vergessen, den Verlustvortrag in der Steuererklärung anzugeben. Der Bescheid ist schon einige Monate her. Gibt es Möglichkeiten, den Verlustvortrag dennoch zu nutzen / nachzuholen, um ihn mit Gewinnen folgender Jahre zu verrechnen? Oder ist mir dies nun nicht mehr möglich? Gruß, Michi
Re: Verlust nachträglich vortragen
Mhm, hat niemand eine Idee?
Re: Verlust nachträglich vortragen
Hallo,
mir fällt da eigentlich nichts ein.
Da ein Versuch aber nichts kostet würde ich es vielleicht mit §173 AO probieren.
Hilfsweise würde ich beantragen, den Verlust zumindest vorzutragen.
Stefan
mir fällt da eigentlich nichts ein.
Da ein Versuch aber nichts kostet würde ich es vielleicht mit §173 AO probieren.
Hilfsweise würde ich beantragen, den Verlust zumindest vorzutragen.
Stefan
Re: Verlust nachträglich vortragen
Super, Danke!