Verluste nachträglich verrechnen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Verluste nachträglich verrechnen

Beitrag von CannaS »

Hallo liebe Experten.

2 Fragen:

Kann mir jemand erklären was "Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 22)" sind?

Kann ich Verluste aus 2020 noch in meiner nächsten Steuererklärung geltend machen wenn ich die Steuererklärung für 2020 schon abgeschlossen habe?

Danke
CannaS
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste nachträglich verrechnen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann mir jemand erklären was "Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 22)" sind?
Das waren bisher alle anderen Verluste, beispielsweise aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten u.s.w.
Ab 2021 sind auch Termingeschäfte ausgenommen (daher kann man nicht mehr "alles andere" sagen).
Kann ich Verluste aus 2020 noch in meiner nächsten Steuererklärung geltend machen wenn ich die Steuererklärung für 2020 schon abgeschlossen habe?
Das kommt drauf an was mit "Verluste aus 2020" genau gemeint ist.
Sind sie bei einer inländischen Bank entstanden und wurde dort auch keine Verlustbescheinigung beantragt, dann stehen sie weiterhin bei dieser Bank im Verlusttopf und werden mit den nächsten Gewinnen verrechnet (bei Aktienverlusten müssen es ebenso Aktiengewinne sein).
Gab es hingegen eine Verlustbescheinigung oder stammen die Verluste von einer ausländischen Bank, dann ist bei einem bestandskräftigen Bescheid wohl nichts mehr zu machen.

Stefan
CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Re: Verluste nachträglich verrechnen

Beitrag von CannaS »

Danke für deine Antwort Stefan!!

Entschuldige die Ungenauigkeit. Es geht nicht um Verluste bei einer inländischen Bank. Schade, dann kann ich da wohl nichts mehr machen.

Zum Verständis: Wann muss ich denn, egal ob bei einer inländischen oder ausländischen Bank, eine Verlustbescheinigung beantragen, damit ich Gewinne im gleichen oder einem Folgejahr verrechnen darf?

Danke
CannaS
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste nachträglich verrechnen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

eine Verlustbescheinigung gibt es nur bei/von inländischen Banken. Sie ist bis zum 15.12. (Stichtag) zu beantragen, erfolgt das nicht werden die Verluste bankintern vorgetragen.

Kapitalerträge (bzw. Verluste) bei einer ausländischen Bank sind im betreffenden Jahr in der Einkommensteuererklärung anzugeben, einen Verlustvortrag gibt es dann nur beim Finanzamt.

Stefan
CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Re: Verluste nachträglich verrechnen

Beitrag von CannaS »

Super Stefan, jetzt weiß ich Bescheid.

Vielen Dank

CannaS
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