Hallo liebe Experten.
2 Fragen:
Kann mir jemand erklären was "Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 22)" sind?
Kann ich Verluste aus 2020 noch in meiner nächsten Steuererklärung geltend machen wenn ich die Steuererklärung für 2020 schon abgeschlossen habe?
Danke
CannaS
Verluste nachträglich verrechnen
Re: Verluste nachträglich verrechnen
Hallo,
Ab 2021 sind auch Termingeschäfte ausgenommen (daher kann man nicht mehr "alles andere" sagen).
Sind sie bei einer inländischen Bank entstanden und wurde dort auch keine Verlustbescheinigung beantragt, dann stehen sie weiterhin bei dieser Bank im Verlusttopf und werden mit den nächsten Gewinnen verrechnet (bei Aktienverlusten müssen es ebenso Aktiengewinne sein).
Gab es hingegen eine Verlustbescheinigung oder stammen die Verluste von einer ausländischen Bank, dann ist bei einem bestandskräftigen Bescheid wohl nichts mehr zu machen.
Stefan
Das waren bisher alle anderen Verluste, beispielsweise aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten u.s.w.Kann mir jemand erklären was "Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 22)" sind?
Ab 2021 sind auch Termingeschäfte ausgenommen (daher kann man nicht mehr "alles andere" sagen).
Das kommt drauf an was mit "Verluste aus 2020" genau gemeint ist.Kann ich Verluste aus 2020 noch in meiner nächsten Steuererklärung geltend machen wenn ich die Steuererklärung für 2020 schon abgeschlossen habe?
Sind sie bei einer inländischen Bank entstanden und wurde dort auch keine Verlustbescheinigung beantragt, dann stehen sie weiterhin bei dieser Bank im Verlusttopf und werden mit den nächsten Gewinnen verrechnet (bei Aktienverlusten müssen es ebenso Aktiengewinne sein).
Gab es hingegen eine Verlustbescheinigung oder stammen die Verluste von einer ausländischen Bank, dann ist bei einem bestandskräftigen Bescheid wohl nichts mehr zu machen.
Stefan
Re: Verluste nachträglich verrechnen
Danke für deine Antwort Stefan!!
Entschuldige die Ungenauigkeit. Es geht nicht um Verluste bei einer inländischen Bank. Schade, dann kann ich da wohl nichts mehr machen.
Zum Verständis: Wann muss ich denn, egal ob bei einer inländischen oder ausländischen Bank, eine Verlustbescheinigung beantragen, damit ich Gewinne im gleichen oder einem Folgejahr verrechnen darf?
Danke
CannaS
Entschuldige die Ungenauigkeit. Es geht nicht um Verluste bei einer inländischen Bank. Schade, dann kann ich da wohl nichts mehr machen.
Zum Verständis: Wann muss ich denn, egal ob bei einer inländischen oder ausländischen Bank, eine Verlustbescheinigung beantragen, damit ich Gewinne im gleichen oder einem Folgejahr verrechnen darf?
Danke
CannaS
Re: Verluste nachträglich verrechnen
Hallo,
eine Verlustbescheinigung gibt es nur bei/von inländischen Banken. Sie ist bis zum 15.12. (Stichtag) zu beantragen, erfolgt das nicht werden die Verluste bankintern vorgetragen.
Kapitalerträge (bzw. Verluste) bei einer ausländischen Bank sind im betreffenden Jahr in der Einkommensteuererklärung anzugeben, einen Verlustvortrag gibt es dann nur beim Finanzamt.
Stefan
eine Verlustbescheinigung gibt es nur bei/von inländischen Banken. Sie ist bis zum 15.12. (Stichtag) zu beantragen, erfolgt das nicht werden die Verluste bankintern vorgetragen.
Kapitalerträge (bzw. Verluste) bei einer ausländischen Bank sind im betreffenden Jahr in der Einkommensteuererklärung anzugeben, einen Verlustvortrag gibt es dann nur beim Finanzamt.
Stefan
Re: Verluste nachträglich verrechnen
Super Stefan, jetzt weiß ich Bescheid.
Vielen Dank
CannaS
Vielen Dank
CannaS