Verlustvortrag und Transaktionskosten
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Verlustvortrag und Transaktionskosten
Guten Tag,
es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
1. Mein Finanzamt schickt mir jedes Jahr mit dem Steuerbescheid einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2018" mit. Was mache ich damit und kann ich das irgendwie mit meinen diesjährigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen? Wenn ja, wie?
2. Ich habe für meine Kapitalanlage einen Finanzdienstleister, der mir für seine Beratungskosten eine Rechnung stellt, in der ein "pauschaler Transaktionskostenanteil" ausgewiesen ist. Man sagte mir, daß ich diesen Betrag mit den erwirtschafteten, zu versteuernden Erträgen verrechnen könne. Daher habe ich diesen Betrag in der Anlage KAP in Zeile 7 von der "Höhe der Kapitalerträge" abgezogen. Das haben sie aber nicht anerkannt. Muß ich das anderswo ansetzen oder abziehen?
Vielen Dank!
es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
1. Mein Finanzamt schickt mir jedes Jahr mit dem Steuerbescheid einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2018" mit. Was mache ich damit und kann ich das irgendwie mit meinen diesjährigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen? Wenn ja, wie?
2. Ich habe für meine Kapitalanlage einen Finanzdienstleister, der mir für seine Beratungskosten eine Rechnung stellt, in der ein "pauschaler Transaktionskostenanteil" ausgewiesen ist. Man sagte mir, daß ich diesen Betrag mit den erwirtschafteten, zu versteuernden Erträgen verrechnen könne. Daher habe ich diesen Betrag in der Anlage KAP in Zeile 7 von der "Höhe der Kapitalerträge" abgezogen. Das haben sie aber nicht anerkannt. Muß ich das anderswo ansetzen oder abziehen?
Vielen Dank!
Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
zu 1.: Was ist das für ein Verlustvortrag? Vielleicht aus Spekulationsgeschäften gem. §23 EStG ?
Wenn ich richtig liege, dann kann auch nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden (die aktuell prominenteste Möglichkeit dafür dürften Kryptowährungen sein, Immobilien oder Edelmetalle gehen aber beispielsweise auch).
zu 2.: Solche pauschalen Kosten - also nicht einem konkreten Geschäft zuzuordnen - sind mit der Werbungskostenpauschale (801 bzw. 1602 Euro) abgegolten. Andere Beispiele dafür sind Depotgebühren, Bücher oder Zeitschriften. Früher waren das alles Werbungskosten, aber seit 2009 gibt es nur noch die Pauschale.
Stefan
zu 1.: Was ist das für ein Verlustvortrag? Vielleicht aus Spekulationsgeschäften gem. §23 EStG ?
Wenn ich richtig liege, dann kann auch nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden (die aktuell prominenteste Möglichkeit dafür dürften Kryptowährungen sein, Immobilien oder Edelmetalle gehen aber beispielsweise auch).
zu 2.: Solche pauschalen Kosten - also nicht einem konkreten Geschäft zuzuordnen - sind mit der Werbungskostenpauschale (801 bzw. 1602 Euro) abgegolten. Andere Beispiele dafür sind Depotgebühren, Bücher oder Zeitschriften. Früher waren das alles Werbungskosten, aber seit 2009 gibt es nur noch die Pauschale.
Stefan
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Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Danke!
zu 1. Ich habe nie etwas anderes besessen als Aktien, Anleihen und andere "gängige" Wertpapiere. Genannt ist der § 10d Abs. 4 EStG, habe das auch gegoogelt, aber das Paragraphendeutsch ist mir unverständlich.
zu 2. ich dachte, das könne man abziehen, hatte das hier gefunden: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anlage-kap-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-2019-tipps-22-sparer-pauschbetrag_idesk_PI20354_HI5184671_2019.html (steht bei "RZ 702" ganz unten).
Kann man hier Bilder anhängen, dann kann ich besser zeigen, wie alles aussieht?
zu 1. Ich habe nie etwas anderes besessen als Aktien, Anleihen und andere "gängige" Wertpapiere. Genannt ist der § 10d Abs. 4 EStG, habe das auch gegoogelt, aber das Paragraphendeutsch ist mir unverständlich.
zu 2. ich dachte, das könne man abziehen, hatte das hier gefunden: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anlage-kap-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-2019-tipps-22-sparer-pauschbetrag_idesk_PI20354_HI5184671_2019.html (steht bei "RZ 702" ganz unten).
Kann man hier Bilder anhängen, dann kann ich besser zeigen, wie alles aussieht?
Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
Solche Verluste (sogenannte Altverluste) wurden nämlich Ende 2013 in Spekulationsverluste umgewandelt.
Du solltest Einspruch einlegen und auf das in dem Link genannte BMF-Schreiben Rn. 93 verweisen.
Hier nochmal der Text (bei Haufe kostenpflichtig):
"Transaktionskostenanteil des Vermögensverwaltungsentgelts/all-in-fee bei Kreditinstituten
Im Rahmen der Abgeltungsteuer sind Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren nicht mehr als Werbungskosten abziehbar. Hingegen wirken sich Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen) steuermindernd aus. Auch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee (= pauschales Entgelt bei den Kreditinstituten, das auch die Transaktionskosten mit abdeckt) ist abzugsfähig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten ist, wie hoch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee ist.
Da die pauschale Jahresgebühr keinem Geschäft konkret zugeordnet werden kann, ist die in der all-in-fee enthaltene Transaktionskostenpauschale im Zeitpunkt der Verausgabung als abziehbarer Aufwand anzuerkennen. Sofern die Pauschale einen Betrag von 50 % der gesamten Gebühr nicht überschreitet, ist sie im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in den Verlustverrechnungstopf einzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die in der all-in-fee- enthaltene Transaktionskostenpauschale auf einer sachgerechten und nachprüfbaren Berechnung beruht. Bei Anwendung dieser Pauschale dürfen Einzelveräußerungskosten nicht zusätzlich berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich um weiterberechnete Spesen von dritter Seite."
Stefan
Stammen die Verluste vielleicht aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer (der Kaufzeitpunkt ist da maßgeblich)?zu 1. Ich habe nie etwas anderes besessen als Aktien, Anleihen und andere "gängige" Wertpapiere.
Solche Verluste (sogenannte Altverluste) wurden nämlich Ende 2013 in Spekulationsverluste umgewandelt.
OK, das war (auch) mir nicht bekannt.zu 2. ich dachte, das könne man abziehen, hatte das hier gefunden: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anlage-kap-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-2019-tipps-22-sparer-pauschbetrag_idesk_PI20354_HI5184671_2019.html (steht bei "RZ 702" ganz unten).
Du solltest Einspruch einlegen und auf das in dem Link genannte BMF-Schreiben Rn. 93 verweisen.
Hier nochmal der Text (bei Haufe kostenpflichtig):
"Transaktionskostenanteil des Vermögensverwaltungsentgelts/all-in-fee bei Kreditinstituten
Im Rahmen der Abgeltungsteuer sind Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren nicht mehr als Werbungskosten abziehbar. Hingegen wirken sich Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen) steuermindernd aus. Auch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee (= pauschales Entgelt bei den Kreditinstituten, das auch die Transaktionskosten mit abdeckt) ist abzugsfähig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten ist, wie hoch der Transaktionskostenanteil der all-in-fee ist.
Da die pauschale Jahresgebühr keinem Geschäft konkret zugeordnet werden kann, ist die in der all-in-fee enthaltene Transaktionskostenpauschale im Zeitpunkt der Verausgabung als abziehbarer Aufwand anzuerkennen. Sofern die Pauschale einen Betrag von 50 % der gesamten Gebühr nicht überschreitet, ist sie im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in den Verlustverrechnungstopf einzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die in der all-in-fee- enthaltene Transaktionskostenpauschale auf einer sachgerechten und nachprüfbaren Berechnung beruht. Bei Anwendung dieser Pauschale dürfen Einzelveräußerungskosten nicht zusätzlich berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich um weiterberechnete Spesen von dritter Seite."
Stefan
Zuletzt geändert von reckoner am 17. Okt 2021, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo Stefan,
vielen Dank! Punkt 1 konnte ich heute durch einen Anruf beim Finanzamt klären. So wurde es mir erklärt: Verluste aus Aktienveräußerungen können nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden. Da ich seitem keine weiteren Aktien mit Gewinn verkauft habe, bekomme ich jedes Jahr dieses Schreiben mit - solange, bis ich einen Gewinn aus Aktienverkäufen habe und das verrechnen kann. Mit anderen Gewinnen oder Zinseinkünften kann man das nicht verrechnen.
Zu Punkt 2: ja, da werde ich Einspruch einlegen. Danke nochmal für den ganzen Text!
vielen Dank! Punkt 1 konnte ich heute durch einen Anruf beim Finanzamt klären. So wurde es mir erklärt: Verluste aus Aktienveräußerungen können nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden. Da ich seitem keine weiteren Aktien mit Gewinn verkauft habe, bekomme ich jedes Jahr dieses Schreiben mit - solange, bis ich einen Gewinn aus Aktienverkäufen habe und das verrechnen kann. Mit anderen Gewinnen oder Zinseinkünften kann man das nicht verrechnen.
Zu Punkt 2: ja, da werde ich Einspruch einlegen. Danke nochmal für den ganzen Text!
Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
oh ja, den Verlustvortrag aus Aktien gibt es ja auch noch - wieso hatte ich daran nicht gedacht? (hab' ich nämlich auch immer mal wieder)
Stefan
oh ja, den Verlustvortrag aus Aktien gibt es ja auch noch - wieso hatte ich daran nicht gedacht? (hab' ich nämlich auch immer mal wieder)
Stefan
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Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Einspruch wurde abgelehnt. "Begründung" ist eine DIN-A-4-Seite mit feinstem Beamtendeutsch, von dem ich kein Wort verstehe.
Hat noch jemand eine Idee, ob sich da noch was machen läßt oder hat es vielleicht in seiner eigenen Steuererklärung angerechnet bekommen? Wurde es zu Recht abgelehnt? Es gibt doch das zitierte Gerichtsurteil.
Hat noch jemand eine Idee, ob sich da noch was machen läßt oder hat es vielleicht in seiner eigenen Steuererklärung angerechnet bekommen? Wurde es zu Recht abgelehnt? Es gibt doch das zitierte Gerichtsurteil.
Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
ohne die Begründung zu lesen kann ich da auch nichts zu sagen.
Wenn dein Fall wirklich durch das BMF-Schreiben gedeckt ist sollte eine Klage ein leichtes Spiel sein (die Finanzämter sind an BMF-Schreiben gebunden).
Stefan
ohne die Begründung zu lesen kann ich da auch nichts zu sagen.
Wenn dein Fall wirklich durch das BMF-Schreiben gedeckt ist sollte eine Klage ein leichtes Spiel sein (die Finanzämter sind an BMF-Schreiben gebunden).
Stefan
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Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
ich würde gerne den Text hier hochladen oder Dir zukommen lassen, ich finde aber nichts, wie ich den Scan (jpg) hier anhängen kann.
Eine Klage wäre doch wahrscheinlich zu teuer, es geht um ca. € 400, die ich mehr oder weniger zurückzahlen muß, je nachdem, ob diese Kosten anerkannt werden oder nicht. Viel Geld für mich, aber wahrscheinlich kommt eine Klage teurer.
ich würde gerne den Text hier hochladen oder Dir zukommen lassen, ich finde aber nichts, wie ich den Scan (jpg) hier anhängen kann.
Eine Klage wäre doch wahrscheinlich zu teuer, es geht um ca. € 400, die ich mehr oder weniger zurückzahlen muß, je nachdem, ob diese Kosten anerkannt werden oder nicht. Viel Geld für mich, aber wahrscheinlich kommt eine Klage teurer.
Re: Verlustvortrag und Transaktionskosten
Hallo,
du darfst mir den Scan gerne schicken, reckoner@online.de
Stefan
du darfst mir den Scan gerne schicken, reckoner@online.de
Stefan
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