Steuerliches Einlagekonto

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Horatio
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Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Meine Bank hat in der Jahresbescheinigung folgendes mitgeteilt:
bei negativen Ausweis sollen die Ertäge in Zeile 19 der KAP eingetragen werden!
Danach kommt ein HInweis Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto von 3000€

Die Jahresbescheinigung sagt also nicht eindeutig welchen Betrag ich wo eintragen soll????
Die Anweisung ist schwammig und undeutlich, was heisst "negativer Ausweis" wie kann ich das prüfen?
reckoner
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,
bei negativen Ausweis sollen die Ertäge in Zeile 19 der KAP eingetragen werden!
Das ist ziemlich unverständlich. Warum sollen nur negative Erträge in Zeile 19? Und ist es überhaupt eine ausländische Bank? (dann gäbe es aber keine Jahressteuerbescheinigung - ???)
Oder steht dort eigentlich Zeile 13 ?
Danach kommt ein HInweis Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto von 3000€
Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Erträge aus dem steuerlichen Einlagekonto sind eigentlich steuerfrei, warum wird der Betrag überhaupt erwähnt?

Um welche Aktien handelt es sich denn?

Stefan
reckoner
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,
warum wird der Betrag überhaupt erwähnt?
Das kann ich mir selbst beantworten (hatte ich gar nicht mehr dran gedacht): Die Anschaffungskosten sind um diesen Betrag zu reduzieren. Praktisch ist es damit doch nicht steuerfrei, beim Verkauf der Wertpapiere wird die Steuer nachgeholt (sofern es keine Altbestände von vor 2009 sind).

Stefan
Horatio
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Lieber Stefan,
ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und gebe viele Details preis!
Die Jahresteuerbescheinigung stammt von der HVB , aber ich habe keine Wertpapiere verkauft!
Der Text lautet:
Wir weisen Sie darauf hin,dass Sie bei negativen Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Beträge in ihrer e>Inkommensteuererklärung Zeile 19 der Anlage KAP gemäß §32d Absatz 3 EstG anzugeben.

Danach kommt eine Zeile mit einem X
Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§27 Abs 1-7 KStG) 3000 €

Eine Nachfrage bei der Bnak ergab nichts die haben mich an den Sterberater verwiesen, die Steuerspargesellschaft hat mich wieder an die Bank verwiesen.
Offensichtlich hat hier neiemand eine Ahnung wie da zu verafahren ist????



Ich würde ja gerne eine KOpie dieser Erklärung hier einstellen, weiss aber nicht wie das geht!!!
Tom998
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Tom998 »

Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§27 Abs 1-7 KStG) 3000 €
Irgendeinem Wertpapier sollte sich dieser Betrag doch zuordnen lassen? Neben der Jahresbescheinigung wird (zumindest bei meinem Broker) über jede Ausschüttung eine gesonderte Abrechnung erstellt. Wer suchet, der findet. Einlagekonto kann zudem nur bei einer Ausschüttung, nicht bei einem Verkauf bescheinigt werden.

Zuletzt sei noch die Frage erlaubt, warum überhaupt eine Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Günstigerprüfung?
reckoner
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,
aber ich habe keine Wertpapiere verkauft!
Um einen Verkauf geht es auch gar nicht. Sondern um eine Ausschüttung (Dividende o.ä.).
Bist du denn überhaupt zu mehr als 1% beteiligt?

Und die Zeile 19 KAP kann ich immer noch nicht nachvollziehen, das passt imho überhaupt nicht.
Ich gehe davon aus, dass es sich um 2020 handelt, und dann gehören in Zeile 19 ausländische Kapitalerträge (die HVB ist aber inländisch ???).
Steuerspargesellschaft
Was ist das denn für eine Gesellschaft? Du musst sie nicht konkret nennen, aber bisher kann ich mir da gar nichts richtiges drunter vorstellen (ein privater Fonds? Aktien des Arbeitgebers? ...).
Zuletzt sei noch die Frage erlaubt, warum überhaupt eine Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Günstigerprüfung?
Weil er dazu verpflichtet ist vielleicht? Die Bank behauptet das jedenfalls - und ob das stimmt möchte er ja klären. ;)

Stefan
Horatio
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Hallo Stefan,
Die Gesellschaft mit der ich meine Steuererkärung mache heisst SteuerSpar und wird von Web.de angeboten.
Leider wussten Die auch nicht wo es einzutragen ist und haben mich an die Bank HVB verweisen, diese verweist mich wieder an den Steuerberater.

Soweit ich das aus meinem Wissen klären konnte ist ein negatives Einlagenkonto nicht zu versteuern.
IN der Jahressteuerbescheinigung der HVB steht auch explizit:
"Wir weisensie darauf hindass Sie bei einem negativen Ausweis verpflichtet sind die hieraus rsultierenden Erträge in ihrer Einkommensteuererklärung Zeile 19 der Anlage KAP gemäß §32d Abs 3 EstG anzugeben."
Es gibt aber nirgendwo einen HInweis ob ein negativer Ausweis vorhanden ist?

Es erfolgt nur eine Zele mit einem X voran "Leistungen aus dem steurlichen Einlagekonto (§27 Abs 1 -7 KstG) 3000€

Also was soll ich tun, wenn sich niemand auskennt.
Muss ich diese dem FA melden???
Ich habe bei der HVB ein Aktiendepot, meine Steuererklärung habe ich aber per ELSTER schon eingereicht!
Besten Dank im voraus für Ihre HIlfe!
So long
Horatio
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,

um welche Aktien es sich handelt willst du nicht sagen?

Stefan
Horatio
Beiträge: 7
Registriert: 23. Sep 2021, 18:14

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Hallo Stefan,
ich habe sehr viele Aktien, kann ich nicht alle aufführen, alles DAX Aktien!
So long
Horatio
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich meinte natürlich nicht alle deine Aktien (so viele können das aber auch nicht sein, wenn sie alle im DAX sein sollen :) ).
Sondern gezielt die mit Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto. Der Klassiker schlechthin dürfte die Deutsche Telekom sein.
Und wenn es wirklich glatt 3.000 Euro sind tippe ich auf eine einzige Zahlung, die muss sich doch finden lassen.

Stefan

PS: Du hattest ja schon geschrieben, dass du nichts dagegen hättest eine Kopie zu zeigen. Wie wäre es wenn du mir eine schickst?
Meine Forenadresse lautet reckoner@online.de
Horatio
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

LIeber Stefan,
wird gemacht! Vertrauen gegen Vertrauen
So long
Horatio
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo Horatio,

Danke für die Kopie. Ich denke, ich kann es jetzt aufklären.

Mit "bei negativen Ausweis ..." ist die Zeile darüber gemeint (andere Banken formatieren das deutlicher).
Und da der Betrag bei dir nicht negativ ist musst du dazu auch nichts in Zeile 19 eintragen.

Die Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto haben damit nichts zu tun, das ist ein neuer Absatz.

Stefan
Horatio
Beiträge: 7
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Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Lieber Stefan,
besten Dank für Deine Hilfe, also dann muss ich das nicht dem FA melden!
Beste Grüße
Horatio
Horatio
Beiträge: 7
Registriert: 23. Sep 2021, 18:14

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von Horatio »

Also brauche ich nichts mehr tun???
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerliches Einlagekonto

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, der fragliche Passus ist für dich erledigt.

Stefan
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