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Nein, das funktioniert nicht, es muss in das Jahr in dem die Verluste entstanden (=realisiert) sind.Mein aktueller Plan wäre, diese Verluste in die KAP Zeile 15 aufgeschlüsselt einzutragen, nun die Frage kann ich diese so nachträglich noch festsetzen lassen?
Was meinst du mit "aufmachen"?Oder muss ich hier die alte Steuererklärung von 2013-2015 aufmachen und dort diese Verluste nachtragen?
Wenn die Bescheide bestandskräftig sind (wovon ich ausgehe): gar nicht.Inwieweit habe ich die Möglichkeit diese Verluste nachzutragen?
Das betrifft zusätzliche(!) Nachzahlungen, etwa durch einen Grundlagenbescheid. In dem Fall kann man die ursprüngliche Erklärung ändern, trotz bestandskräftigem Bescheid. Maximal wird aber die Nachzahlung eliminiert, eine Erstattung gibt es nicht.Ich hatte gelesen, das dass Finanzamt nur änderungen zulassen, sobald man Nachzahlen muss, aber Verluste werden rückwirkend nicht mehr annerkannt.
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