Hallo
ich hab noch einen alten Verlustvortrag aus der Zeit vor 2009.
Kann man diesen Vortrag noch mit aktuellen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen?
Welche Gewinne wären dafür geeignet?
VG
Infos01
Alter Verlustvortrag vor 2009
Re: Alter Verlustvortrag vor 2009
Hallo,
schon seit einigen Jahren kann man Altverluste nur noch mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus Immobilien, Sammelgegenständen, physisches Gold oder Währungen (auch Bitcoin).
Beachten muss man dabei aber auch die Freigrenze (600 Euro) und die Spekulationsfrist (1 Jahr), das erste muss und das zweite darf nicht überschritten werden (sonst ist es schon von alleine steuerfrei).
Stefan
schon seit einigen Jahren kann man Altverluste nur noch mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus Immobilien, Sammelgegenständen, physisches Gold oder Währungen (auch Bitcoin).
Beachten muss man dabei aber auch die Freigrenze (600 Euro) und die Spekulationsfrist (1 Jahr), das erste muss und das zweite darf nicht überschritten werden (sonst ist es schon von alleine steuerfrei).
Stefan