Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Hallo Forum,
leider wurde eine bereits gezahlte Kapitalertragssteuer (aus Gewinnbeteiligung) im Steuerbescheid nicht berücksichtigt. Üblicherweise erfolgt die Meldung über die gezahlte Kapitalertragssteuer an mein FA durch ein FA aus einer anderen Stadt.
Nach Rücksprache mit dem FA meiner Stadt liegt die Meldung zwar vor, wurde jedoch versäumt zu berücksichtigen.
Der Steuerbescheid ist leider schon bestandskräftig und es geht um viel Geld Habe ich trozdem eine Chance, die Kapitalertragssteuer erstattet zu bekommen?
Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid? Die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern fließen nämlich nicht in den Betrag der Festsetzung ein, sondern in den abgerechneten Betrag.
Dieser Quelle [1] entnehme ich, dass man mit einem "Antrag auf Änderung Ihres Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen" innerhalb von 4 Jahren einen Bescheid ändern kann, wenn neue Tatsachen vorliegen. Der Bescheid liegt dem FA wohl schon länger vor. Habe ich da trotzdem eine Chance?
Oder gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer im nächsten Steuerjahr erstattet zu bekommen?
Danke und viele Grüße!
[1] https://www.iww.de/ssp/archiv/steuer-erklaerung-vergessene-kapitalertragsteuer-zurueckholen-f2737
leider wurde eine bereits gezahlte Kapitalertragssteuer (aus Gewinnbeteiligung) im Steuerbescheid nicht berücksichtigt. Üblicherweise erfolgt die Meldung über die gezahlte Kapitalertragssteuer an mein FA durch ein FA aus einer anderen Stadt.
Nach Rücksprache mit dem FA meiner Stadt liegt die Meldung zwar vor, wurde jedoch versäumt zu berücksichtigen.
Der Steuerbescheid ist leider schon bestandskräftig und es geht um viel Geld Habe ich trozdem eine Chance, die Kapitalertragssteuer erstattet zu bekommen?
Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid? Die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern fließen nämlich nicht in den Betrag der Festsetzung ein, sondern in den abgerechneten Betrag.
Dieser Quelle [1] entnehme ich, dass man mit einem "Antrag auf Änderung Ihres Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen" innerhalb von 4 Jahren einen Bescheid ändern kann, wenn neue Tatsachen vorliegen. Der Bescheid liegt dem FA wohl schon länger vor. Habe ich da trotzdem eine Chance?
Oder gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer im nächsten Steuerjahr erstattet zu bekommen?
Danke und viele Grüße!
[1] https://www.iww.de/ssp/archiv/steuer-erklaerung-vergessene-kapitalertragsteuer-zurueckholen-f2737
Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Hallo,
irgendwie verstehe ich das Konstrukt mit der Meldung aus der anderen Stadt nicht. Was für eine Meldung soll das sein?
Oder ist das nur eine Umschreibung für ein ganz normales Depot?
Und grundsätzlich werden Kapitalerträge nicht von irgendeinem Dritten gemeldet, sondern durch den Steuerzahler erklärt. Warum hast du mit deiner Steuererklärung keine Anlage KAP abgegeben?
Stefan
irgendwie verstehe ich das Konstrukt mit der Meldung aus der anderen Stadt nicht. Was für eine Meldung soll das sein?
Oder ist das nur eine Umschreibung für ein ganz normales Depot?
Und grundsätzlich werden Kapitalerträge nicht von irgendeinem Dritten gemeldet, sondern durch den Steuerzahler erklärt. Warum hast du mit deiner Steuererklärung keine Anlage KAP abgegeben?
Der gesamte Bescheid.Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid?
Du meinst einfach ein Jahr später erklären? Das geht natürlich nicht.Oder gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Kapitalertragssteuer im nächsten Steuerjahr erstattet zu bekommen?
Stefan
Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Danke für deine Antwort!
Es handelt sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die die Kapitalertragssteuer direkt an das lokale FA abführt.Was für eine Meldung soll das sein? Oder ist das nur eine Umschreibung für ein ganz normales Depot?
Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Hallo,
Aber auch dann muss man selber erklären, wenn man Steuern erstattet haben möchte.
Stefan
OK (wobei du wohl nicht Kapitalertragssteuer sondern Abgeltungsteuer meinst).Es handelt sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die die Kapitalertragssteuer direkt an das lokale FA abführt.
Aber auch dann muss man selber erklären, wenn man Steuern erstattet haben möchte.
Stefan
Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Update: Ich habe die komplette bereits gezahlte Kapitalertragssteuer per aktualisiertem Bescheid zurückbekommen!
Re: Gezahlte Kapitalertragssteuer wurde nicht erstattet
Nur zur Klastellung:
taxpert
Im Rahmen der einheitlich und gesonderten Feststellung einer Personengesellschaft wird auch über die auf Gesellschaftsebene einbehaltenen Steuerabzugsbeträge entschieden. Diese Beträge kann man gar nicht selber erklären und der Bescheid der Personengesellschaft stellt auch hier einen Grundlagenbescheid dar, der von AMtswegen zu berücksichtigen ist.reckoner hat geschrieben: OK (wobei du wohl nicht Kapitalertragssteuer sondern Abgeltungsteuer meinst).
Aber auch dann muss man selber erklären, wenn man Steuern erstattet haben möchte.
Bestandskräftig wird die festgesetzte Steuer, den nur die ist der Steuerbescheid, nicht etwa die Erstattung oder Nachzahlung. Alles wa danach kommt, z.B. anzurechnende Lohnsteuer, ESt-Vorauszahlungen, anrechenbare KapESt, sind "nur" Steueranrechnungsbeträge und haben mit der Steuerfestsetzung nichts zu tun! Soweit hier Fehler und Unstimmigkeiten auftreten, kann jederzeit -also auch nach Ablauf der Einspruchsfrist- ein Abrechnungsbescheid nach §218 Abs.2 AO beantrgat werden, der ggf. mit Einspruch angegriffen werden kann.byomi hat geschrieben: Ist lediglich der festgesetzte Betrag bestandskräftig? Oder der gesamte Bescheid? Die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern fließen nämlich nicht in den Betrag der Festsetzung ein, sondern in den abgerechneten Betrag.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver