Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten - Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
quadro100
Beiträge: 1
Registriert: 7. Nov 2017, 15:44

Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten - Verlustvortrag

Beitrag von quadro100 »

Hallo zusammen,

bei meinem Broker handele ich privat Futures an der EUREX nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a EStG. Der Broker führt keine Kapitalertragssteuer ab, so dass ich die Kapitalerträge in der Anlage KAP 2016 (Zeile 15: "Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58)") angeben und dem inländischen Steuerabzug unterlegen muss.

Der Brocker stellt keine Steuerbescheinigung und auch keine Verlustbescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG aus. Steuerfragen darf und möchte er nicht beantworten. Jedoch erstellt er eine "Erträgnisaufstellung der Kapitalerträge". Darin werden die 3 Positionen aufgeschlüsselt:
- Kapitalerträge,
- Nebenkosten der Transaktionen (Ordergebühren) sowie
- Anschaffungskosten und deren Nebenkosten.

Da ich ohne die Bezahlung von Ordergebühren nicht traden kann, glaube ich, dass Ordergebühren Aufwendungen sind, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen - vgl. § 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5.

Konkrettes Beispiel:
Pro Trade habe ich jeweils insgesamt 6€ Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten. Wenn ich jetzt durch Trading an der EUREX 10€ erhalte, so sind die Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten (AVK) in Höhe von 6€ noch nicht abgezogen. Der Gewinn von 4€ errechnet sich zu: 10€-6€=4€.
Es wird angenommen, dass ich im Jahr 2016 insgesamt 5 erfolgreiche Trades (Gwinn: 5 x (10€ - 6€) = 5 x 4€ = 20€) und 1 Verlusttrade (Verlust: 1 x (200€ + 6€) = 206€) realisiert habe. Im Jahr 2016 ergibt sich ein Gewinn bzw. Verlust von: 20€ - 206€ = -186€.
Der Broker würde als "Kapitalerträge" in der "Erträgnisaufstellung der Kapitalerträge" den Wert -150€ (5 x 10€ - 1 x 200€ = 50€ - 200€ = -150€) auflisten. Die 36€ (5 x 6€ + 1 x 6€) für die AVK sind von dem Kapitalertrag noch nicht abgezogen worden.

Ich bin der Meinung, dass der Kapitalertrag i.H.v. -150€ um die AVK i.H.v. 36€ zu -186€ korrigiert werden muss.
Dieser Wert (-186,-€) ist in die Zeile 15 der Anlage KAP 2016 einzutragen.

In der Zeile 17 "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien " möchte ich den Verlust i.H.v. +186,-€ geltend machen und als Verlustvortrag auf den nächsten Veranlagerungszeitraum (hier: 2017) mitnehmen.

Meine Fragen zum Beispiel:
  1. Ist es richtig, dass der Wert -186,-€ in die Zeile 15 der KAP 2016 eingetragen werden muss und nicht der Wert -150,-€? Wenn nicht, welcher Wert muss dann in die Zeile 15 eingetragen werden?
  1. Ist es richtig, dass der Wert von +186,-€ in die Zeile 17 der KAP 2016 eingetragen werden muss, damit dieser für die Feststellung des Verlustvortrages berücksichtigt werden kann? Wenn nicht, welcher Wert muss dann in die Zeile 17 eingetragen werden?
Vielen Dank für die sachliche und unverbindliche Beantwortung meiner 2 Fragen.

Gruß
quadro100
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten - Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

du hast dir beide Fragen schon selber richtig beantwortet.

Stefan
Antworten