Sind Mietkautionen im Jahr der Zahlung als Reisekosten abzugsfähig, wenn sie im Gegenzug im Jahr der Erstattung als Einnahmen bzw. negative Werbungskosten deklariert werden.
Im Rahmen der auswärtigen Tätigkeit musste eine Wohnung angemietet werden, die Kosten hierfür sind unstrittig abzugsfähig. Es geht also nur um die Kaution.
Wichtig ist dies, da die Aufwendungen im Jahr der Zahlung benötigt werden.
Hat jemand dazu vllt. eine Fundstelle?
Danke für die Antworten.
Abzugsfähigkeit Mietkaution
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Re: Abzugsfähigkeit Mietkaution
Hallo,
die Kaution kannst Du nicht steuerlich absetzen. Das Geld gehört ja weiterhin Dir. Du hast also keinen steulichen Aufwand.
Gruß Thomas
die Kaution kannst Du nicht steuerlich absetzen. Das Geld gehört ja weiterhin Dir. Du hast also keinen steulichen Aufwand.
Gruß Thomas
Re: Abzugsfähigkeit Mietkaution
Ist das nicht ein bisschen zu einfach gedacht? Der Aufwand ist ja durchaus für einige Zeit da. Bei Reisekostenerstattungen durch den Arbeitgeber läuft es ja auch so ab, dass die Erstattung als negative Werbungskosten angegeben werden.
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Re: Abzugsfähigkeit Mietkaution
Wenn Du Reisekosten verauslagst hast Du einen Aufwand. Das Geld ist weg. Wenn der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstatten würde, bleibst Du auf diesem Auiwand sitzen.
Bei der Mietkaution ist dies anders. Das Geld gehört nach wie vor Dir. du bekommst sogar noch Zinsen dafür. Ein steuerlicher Aufwand würde erst dann entstehen, wenn der Vermieter die Kaution einbehält, weil Du Deine Miete nicht zahltst etc.
Bei der Mietkaution ist dies anders. Das Geld gehört nach wie vor Dir. du bekommst sogar noch Zinsen dafür. Ein steuerlicher Aufwand würde erst dann entstehen, wenn der Vermieter die Kaution einbehält, weil Du Deine Miete nicht zahltst etc.