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Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Verfasst: 9. Apr 2019, 19:42
von suppenkasper1
Hallo zusammen,

die Situation ist folgende:
Beschäftigung vom 01.01. bis zum 31.09.2018 beim Arbeitgeber A. Lohnabrechnungen alle in Ordnung.
Dann Wechsel zum Arbeitgeber B, also ab 01.10.2018 bis 31.12.2018. Da fehlt auf den Lohnabrechnungen die Kirchensteuer, obwohl kirchensteuerpflichtig.

Das ist jetzt bei der Eingabe ins Steuer-Spar-Programm aufgefallen, und trotz aller Ausgaben die über das Jahr so angefallen sind, stünde eine Nachzahlung von ca. 60€ an.
Deshalb stellen sich mir jetzt folgende Fragen:
- Besteht eine Steuererklärungs-Pflicht? Habe da mal gehört "hast du es einmal gemacht, musst du es immer machen". Kann man hier ggf. auf Antrag ein Jahr aussetzen?
- wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt bei Nicht-Abgeben der Steuererklärung die fehlenden Kirchensteuerberträge nachfordert?

Danke für Eure Antworten.
Frerk

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Verfasst: 10. Apr 2019, 13:44
von muemmel
Besteht eine Steuererklärungs-Pflicht? Nein.
Habe da mal gehört "hast du es einmal gemacht, musst du es immer machen". Quatsch.
Kann man hier ggf. auf Antrag ein Jahr aussetzen? Siehe letzte Antwort.
wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt bei Nicht-Abgeben der Steuererklärung die fehlenden Kirchensteuerberträge nachfordert? Ziemlich wahrscheinlich, und dann ggf. mit Zinsen.

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Verfasst: 11. Apr 2019, 19:19
von suppenkasper1
Danke für die Antwort.
Bedarf es einen Antrag auf Nicht-Abgeben einer Steuererklärung?

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Verfasst: 11. Apr 2019, 19:30
von muemmel
Bedarf es einen Antrag auf Nicht-Abgeben einer Steuererklärung? Nein.

Re: Abgabe einer Steuererklärung bei eventueller Nachzahlung

Verfasst: 12. Apr 2019, 13:22
von muemmel
Die Kirchensteuer verjährt übrigens nach 4 Jahren, d. h., solange kann sie rückwirkend gefordert werden.