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AWE EA Öffentliche Kassen das selbe wie AWE EA Verein e.V.

Verfasst: 28. Mär 2019, 08:17
von AndreasBWü
Hallo zusammen,
ich übe nebenberuflich seit 2019 2 Ehrenämter aus, zum einen bekomme
ich dort eine Aufwandsentschädigung aus Öffentlichen Kassen(Kommune),
bei dem Anderen Ehrenamt kommt die Aufwandsentschädigung von
einem Verein (e.V.).

Das ganze läuft unter §3 Nr.26 EStG, also 2.400Euro/pro Jahr.

Jetzt meine Fragen - sind die beiden EA-AWE getrennt zu behandelt?

AWE EA aus öffentlichen Kassen generell steuerfrei?

Sind AWE EA aus öffentlichen Kassen gleich zu behandeln wie AWE EA
vom Verein?

Wie trag ich das am Besten in die Steuererklärung ein?


Danke schonmal im Voraus

Grüße

Re: AWE EA Öffentliche Kassen das selbe wie AWE EA Verein e.V.

Verfasst: 28. Mär 2019, 15:51
von Severina
Ob es sich Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG handelt, richtet sich nach der Art der Tätigkeit und dem Auftraggeber, nicht danach, aus welcher Kasse sie bezahlt werden. Lesen Sie den Paragrafen und prüfen Sie, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Den Freibetrag bekommt man pro Jahr EIN Mal. Sie können nicht aus mehreren Quellen jeweils 2.400 € steuerfrei vereinnahmen - (aber durchaus je 1.200 € aus 2 Quellen oder je 800 € aus drei Quellen)