AWE EA Öffentliche Kassen das selbe wie AWE EA Verein e.V.
Verfasst: 28. Mär 2019, 08:17
Hallo zusammen,
ich übe nebenberuflich seit 2019 2 Ehrenämter aus, zum einen bekomme
ich dort eine Aufwandsentschädigung aus Öffentlichen Kassen(Kommune),
bei dem Anderen Ehrenamt kommt die Aufwandsentschädigung von
einem Verein (e.V.).
Das ganze läuft unter §3 Nr.26 EStG, also 2.400Euro/pro Jahr.
Jetzt meine Fragen - sind die beiden EA-AWE getrennt zu behandelt?
AWE EA aus öffentlichen Kassen generell steuerfrei?
Sind AWE EA aus öffentlichen Kassen gleich zu behandeln wie AWE EA
vom Verein?
Wie trag ich das am Besten in die Steuererklärung ein?
Danke schonmal im Voraus
Grüße
ich übe nebenberuflich seit 2019 2 Ehrenämter aus, zum einen bekomme
ich dort eine Aufwandsentschädigung aus Öffentlichen Kassen(Kommune),
bei dem Anderen Ehrenamt kommt die Aufwandsentschädigung von
einem Verein (e.V.).
Das ganze läuft unter §3 Nr.26 EStG, also 2.400Euro/pro Jahr.
Jetzt meine Fragen - sind die beiden EA-AWE getrennt zu behandelt?
AWE EA aus öffentlichen Kassen generell steuerfrei?
Sind AWE EA aus öffentlichen Kassen gleich zu behandeln wie AWE EA
vom Verein?
Wie trag ich das am Besten in die Steuererklärung ein?
Danke schonmal im Voraus
Grüße