Danke für die schnellen Antworten, nur was ich nicht verstehe, wenn ich doch alles absetzen kann, Abschreibung der Anlage, Miete etc warum kann ich dann keine Mwst absetzen? für mich ist das Steuersystem zu kompliziert. Ich blick es einfach nicht......
Hätte ich das gedacht das eine Solaranlage soviel Arbeit macht hätte ich es sein lassen mit der Anlage...
Trotzdem vielen Dank
klaus
Sie müssen Einkommen- und Umsatzsteuer getrennt betrachten und nicht alles in einen Topf werfen.
Mümmel hatte es doch bereits erklärt: ABSETZEN ist etwas, was man im Bereich der Einkommensteuer macht. Absetzbare Kosten mindern die Einkünfte - hier, im Fall eines Gewerbebetriebs, den Gewinn - und damit auch die Einkommensteuer.
Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, dann wird die Umsatzsteuer für sich genommen immer neutralisiert: Die, die Sie einnehmen (=Mehrwertsteuer), müssen Sie dem Finanzamt weitergeben, die, die Sie bezahlen (=Vorsteuer), bekommen Sie erstattet. Da das Finanzamt weder die eine noch die andere Zahl kennt, muss man diese mitteilen, dafür gibt es Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärungen.
Sie sind aber nicht umsatzsteuerpflichtig, da Sie die Kleinunternehmerregelung gewählt haben. Das war IHRE Entscheidung. Deshalb zahlt Ihnen das EVU die Einspeisevergütung netto aus (und hat selbst aus dem Kauf des Stroms keinen Vorsteuerabzug - das ist nicht dasselbe wie 'Der Energieträger zahlt die MWSt an das Finanzamt'!). Die von Ihnen gezahlte Miete - brutto, soweit und sofern die Miete USt enthält - und alle anderen Kosten, z.B. Reinigung, Wartung, Reparaturen, auch diese brutto, soweit und sofern sie USt enthalten - sind ihre Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind die Einspeisevergütung und der Privatanteil. Suchen Sie doch mal in den einschlägigen Photovoltaikforen, da finden Sie gute Erklärungen, wie man das aufbaut.