Steuerfreibetrag 8004 vom Brutto- oder Nettolohn?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Wolle81
Beiträge: 3
Registriert: 5. Aug 2010, 16:23

Steuerfreibetrag 8004 vom Brutto- oder Nettolohn?

Beitrag von Wolle81 »

Hallo,

Ich hätte eine Frage zu dem Steuerfreibetrag für 2010.

Ich habe 2 Jobs und beide auf Lohnsteuerkarte. Ein Job ist somit auf Steuerklasse 1, bei diesem habe ich also keine monatlichen Abführen und der andere auf Steuerklasse 6. Bei diesem zahle ich monatlich Steuern / Abgaben.

Der Steuerfreibetrag für 2010 liegt bei 8004 €. Hier weiß ich jetzt nicht, ob sich dieser Betrag aus dem zusammensetzt was ich Netto verdient habe, oder ob ich das Brutto dafür ansetzen muss. Also ob ich bei dem Job auf Steuerklasse 6 den Brutto oder Nettobetrag einrechnen soll.

Desweiteren sagt mir einer meiner Chefs, dass ich bei der Steuererklärung "Werbungskosten" in Höhe von 2000€ pauschal angeben darf. Also das der eigentliche Steuerfreibetrag somit für mich bei 10004€ läge. Stimmt das?

Vielen Dank
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Steuerfreibetrag 8004 vom Brutto- oder Nettolohn?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Die Werbungskostenpauschale nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG beträgt 920 € pro Wirtschaftsjahr bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit § 19 EStG.

Die 8.004 € ist kein Steuerfreibetrag, sondern die Grundtabelle.

Zur Errechnung des zu versteuernden Einkommens nimmst Du Dein Gesamtbruttoarbeitslohn -Werbekosten - Sonderausgaben -Vorsorgeaufwendungen - außergewönliche Belastungen und dann hast Du Dein zu versteuerndes Einkommen.

Das ist eine sehr oberflächliche Darstellung, es bedarf der genauen Anwendung der Vorschriften, das würde hier aber den Rahmen sprengen.

Gruß
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Steuerfreibetrag 8004 vom Brutto- oder Nettolohn?

Beitrag von Bostonian »

Du zahlst für die ersten 8004 Euro pro Jahr, die du verdienst, keine Steuern (der sogenannte Grundfreibetrag). Erst danach beginnt die Besteuerung mit dem Eingangssteuersatz von 14%. Die 920 Euro Werbungskostenpauschalbetrag (das waren früher mal 2000 DM, daher bestimmt die Aussage deines Chefs) werden jedem Arbeitnehmer zusätzlich zugestanden. Wenn du mehr Werbungskosten hast, kannst du natürlich auch mehr absetzen.
Das bedeutet in Deinem Fall, daß du für die ersten 8924 Euro, die du verdienst, keine Steuern zahlen mußt. Bzw. bei mehreren Lohnsteuerkarten, daß du alle bereits gezahlten Steuern für diesen Betrag komplett erstattet bekommst. Egal, ob du die mit einem oder zwei Jobs verdient hast. Hinzu kommen noch ein paar andere abzugsfähge Posten (siehe obiger Post von ruepel).

Dieser Grundfreibetrag ist in den Lohnsteuertabellen aber schon eingearbeitet, sodaß du bei deinem Job mit Lohnsteuerklasse 1 diesen Betrag schon berücksichtigt hast und deswegen keine steuerlichen Abgaben zahlst.
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