Guten Abend,
meine Lebensgefährtin und ich, nicht verheiratet, bewohnen gemeinsam eine Eigentumswohnung die von mir in 2008 gekauft und auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen ist. Da sie Lehrerin ist würde Sie gerne ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.
Da sie gemäß Grundbuch nicht Eigentümerin der Wohnung ist wissen wir nicht welche Kosten sie absetzen kann.
Wisst ihr was man wie absetzen kann?
Danke vorab für eure Hilfe.
Arbeitszimmer absetzen bei Eigentumswohnung des Lebenspartne
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 1. Aug 2010, 20:01
Re: Arbeitszimmer absetzen bei Eigentumswohnung des Lebenspartne
Da Sie keine Miete zahlt, kann sie laufenden Kosten wie Strom Heizing etc. anteilig geltend machen.