Verlustrücktrag / Verlustvortrag - Einspruch erforderlich?
Verfasst: 21. Aug 2018, 21:51
Hallo,
ich bräuchte bitte mal Eure Hilfe.
In 2016 hatte ich nur geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bekam die gezahlten Steuern und Soli in voller Höhe zurück erstattet.
In 2017 hatte ich gar keine Einkünfte und habe aus Ersparnissen gelebt.
In der Steuererklärung habe ich einen Verlustvortrag beantragt (auf Seite 1) und folgende Positionen korrekt angegeben:
- 0 Euro Einkommen
- 165 Euro Werbungskosten
- ca. 1.400 Euro Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen (insb. freiwillige KV)
- Behinderten-Pauschbetrag
- ca. 1200 Euro Haushaltsnahe DL bzw. Handwerkerleistungen
- 250 Euro Spenden
Nun wurde der Bescheid von 2016 geändert und dort die 165 Euro Werbungskosten aus 2017 als Verlustrücktrag berechnet (vermutlich, weil der Pauschbetrag 2016 nicht erreicht war???), was sich steuerlich für mich natürlich nicht auswirkt, da ich ja schon letztes Jahr die gesamte Steuer erstattet bekam.
Im Bescheid für 2017 wurde dann der Gesamtbetrag der Einkünfte unter Berücksichtigung der Werbungskosten auf -165 Euro festgesetzt, dann alle Sonderausgaben und Pauschbeträge abgezogen, und die Haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen wurden gar nicht berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen beträgt danach ca. MINUS 2.000 Euro. Allerdings weist der Bescheid mit dem Zusatz "gesonderte Feststellung nach § 10b Abs. 1 EStG" als Zuwendungsvortrag lediglich die 250 Euro Spenden aus.
Meine Fragen:
- Können die Kosten für die Haushaltsnahen DL und die freiwillige KV nicht vorgetragen werden (ggf. warum nicht)? Bleibe ich darauf komplett sitzen?
- Ist es korrekt, dass die Werbungskosten zurückgetragen wurden (wenn ja, warum?) oder hätten sie ebenfalls als Verlustvortrag berücksichtigt werden müssen (Einspruch)?
Danke im voraus!
Liebe Grüße
Vanessa
ich bräuchte bitte mal Eure Hilfe.
In 2016 hatte ich nur geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bekam die gezahlten Steuern und Soli in voller Höhe zurück erstattet.
In 2017 hatte ich gar keine Einkünfte und habe aus Ersparnissen gelebt.
In der Steuererklärung habe ich einen Verlustvortrag beantragt (auf Seite 1) und folgende Positionen korrekt angegeben:
- 0 Euro Einkommen
- 165 Euro Werbungskosten
- ca. 1.400 Euro Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen (insb. freiwillige KV)
- Behinderten-Pauschbetrag
- ca. 1200 Euro Haushaltsnahe DL bzw. Handwerkerleistungen
- 250 Euro Spenden
Nun wurde der Bescheid von 2016 geändert und dort die 165 Euro Werbungskosten aus 2017 als Verlustrücktrag berechnet (vermutlich, weil der Pauschbetrag 2016 nicht erreicht war???), was sich steuerlich für mich natürlich nicht auswirkt, da ich ja schon letztes Jahr die gesamte Steuer erstattet bekam.
Im Bescheid für 2017 wurde dann der Gesamtbetrag der Einkünfte unter Berücksichtigung der Werbungskosten auf -165 Euro festgesetzt, dann alle Sonderausgaben und Pauschbeträge abgezogen, und die Haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen wurden gar nicht berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen beträgt danach ca. MINUS 2.000 Euro. Allerdings weist der Bescheid mit dem Zusatz "gesonderte Feststellung nach § 10b Abs. 1 EStG" als Zuwendungsvortrag lediglich die 250 Euro Spenden aus.
Meine Fragen:
- Können die Kosten für die Haushaltsnahen DL und die freiwillige KV nicht vorgetragen werden (ggf. warum nicht)? Bleibe ich darauf komplett sitzen?
- Ist es korrekt, dass die Werbungskosten zurückgetragen wurden (wenn ja, warum?) oder hätten sie ebenfalls als Verlustvortrag berücksichtigt werden müssen (Einspruch)?
Danke im voraus!
Liebe Grüße
Vanessa